Stabsstelle Krebsprävention
Rauchfrei am Arbeitsplatz
Die meisten Menschen verbringen den größten Teil des Tages am Arbeitsplatz. Zur Erhaltung der Gesundheit ist es daher wichtig, dass nichtrauchende Menschen am Arbeitsplatz vor Tabakrauch geschützt werden. Der Nichtrauchendenschutz ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Regelungen enthalten einzelne Ausnahmen und erlauben oftmals die Einrichtung von Raucherräumen.
Auch Sie selbst können als Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Betriebsrätin und Betriebsrat oder Betriebsarzt und betriebsärztin aktiv zu rauchfreien Arbeitsplätzen beitragen.