Stabsstelle Krebsprävention
Rauchfreie Krankenhäuser
Krankenhäuser sollten rauchfrei sein!
Der Nichtrauchendenschutz hat für Krankenhäuser eine ganz besondere Bedeutung. Denn Krankenhäuser sind sowohl Arbeitsstätte für das Krankenhauspersonal als auch Orte der Genesung für kranke Menschen, die gesund werden wollen und dabei professionelle Unterstützung benötigen. Ein stark gesundheitsschädigendes Verhalten wie das Rauchen (schädlich nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere!) darf gerade im Bereich eines Krankenhauses keinen Platz haben. Krankenhäuser sollten daher ihrer Bestimmung entsprechend eine rauchfreie Umgebung sowohl für die Patienten und Patientinnen als auch für die Beschäftigten gewährleisten und Rauchende bei der Tabakentwöhnung aktiv unterstützen.
Den Rauchausstieg fördern
Es ist bemerkenswert, dass es unter den Mitarbeitenden der Gesundheitsberufe einen nicht unerheblichen Anteil Rauchender gibt. Um Krankenhäuser vollständig rauchfrei zu machen, ist es wichtig, auch hier Überzeugungsarbeit zu leisten und nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für das in der Klinik tätige Personal Unterstützung zur Raucherentwöhnung anzubieten.
Rauchfreies Krankenhaus als Chance
Die Schaffung eines rauchfreien Krankenhauses ist ein dynamischer Prozess, dessen Ziel es ist, das gesamte Krankenhausareal von Tabakrauch frei zu halten. Das rauchfreie Krankenhaus darf nicht zu einer Diskriminierung von rauchenden Patienten, Patientinnen oder Beschäftigten führen, sondern muss vielmehr Anlass und Chance sein, den Rauchstopp gezielt zu fördern. Hierfür kann das Krankenhaus die nötige Motivation geben. Mit stark eingeschränkten Möglichkeiten zum Rauchen und umfassenden Informationen über die Gesundheitsgefahren des Rauchens sowie zu Tabakentwöhnungsangeboten kann der erste Schritt zur Rauchfreiheit erleichtert werden.
Deutsches Netzwerk rauchfreier Krankenhäuser
Um möglichst viele Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen als rauchfreie Einrichtungen zu etablieren, förderte das Bundesministerium für Gesundheit den Aufbau des Deutschen Netzes Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen DNRfK e.V. Auf dieser Basis wird die Arbeit des DNRfK fortgeführt und kontinuierlich weiterentwickelt.
Mit „rauchfrei plus" etablieren die Mitglieder Angebote zum Rauchstopp auf der Basis eines rauchfreien Klinikumfelds nach internationalen Standards.
Pflegeschulen stärken über die Ausbildung mit dem Programm „astra plus" die Rolle der Pflegeberufe in der Tabakkontrolle.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA nutzt das Netz für die Implementierung des "rauchfrei tickets" zur Vermittlung in die telefonische Rauchstoppberatung.
Rechtliche Grundlage für ein Rauchfreies Krankenhaus
§ 5 Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung vom August 2004 regelt den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: "[...] der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind".
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