Fortbildungsangebote der Biologischen Sicherheit
Die Wissenschaft unterliegt einem stetigen Wandel, während Gesetze und Verordnungen mitunter unauffällig und mit zum Teil großer zeitlicher Verzögerung angepasst werden. Der regelmäßige Besuch einer Fortbildung stellt sicher, dass sich Ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand befinden und Sie die Gefährdungen durch Arbeiten mit Biostoffen für Ihre Mitarbeitenden sachgemäß einstufen können.
Für die Gefährdungsbeurteilung von Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und anderen Biostoffen, ist eine entsprechende Sach- bzw. Fachkunde notwendig. Wie diese sich zusammensetzt hängt von den geplanten Arbeiten und den damit verbundenen Gesetzmäßigkeiten ab.
Gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV, §2 Abs. 11) kann es erforderlich sein, diverse Fortbildungen zu absolvieren, um das erforderliche Fachwissen zu erlangen. Hingegen schreibt die Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV, §§28 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 5) den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung als Bestandteil der erforderlichen Sachkunde vor. Mit der Aktualisierung der GenTSV im Jahr 2021 ist zudem eine Auffrischung des Fachwissens alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung erforderlich (GenTSV §28 Abs. 3).
Als Abteilung für Biologische Sicherheit am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, befassen wir uns täglich mit den Themen rund um das Fachgebiet Biostoffe und daraus resultierende Risiken für die Mitarbeiter und die Umwelt. Basierend auf unserer Expertise haben wir begonnen, Fortbildungsveranstaltungen zu entwickeln und bieten diese nun auch extern an.
Aktuell angebotene Fortbildungen
- Auffrischungskurs für Projektleitersachkunde gemäß GenTSV §28 Abs. 3.
Weitere Informationen finden Sie hier.