Compliance-Hinweisgebersystem
Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll ein wirksamer Schutz für Hinweisgeber:innen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergegeben haben, aufgebaut und Benachteiligungen für diese Hinweisgeber:innen ausgeschlossen werden.
Das DKFZ hat zur Umsetzung des Gesetzes eine interne Meldestelle etabliert und hierfür eine rechtsanwaltliche Compliance-Ombudsperson eingesetzt. Dies ermöglicht Hinweisgeber:innen, sich vertrauensvoll an die Compliance-Ombudsperson als eine neutrale Stelle zu wenden.
Wenn Sie sich an die Compliance-Ombudsperson wenden, wird sie Ihren Hinweis sorgfältig prüfen, mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ggf. weitere Schritte einleiten. In jedem Fall wird sie so vorgehen, dass Ihnen als Hinweisgeber:in kein Nachteil aus Ihrer Meldung entsteht.
Die Aufgabe der Compliance-Ombudsperson übernimmt Frau Dr. Stephanie Troßbach. Frau Dr. Troßbach ist unter den folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar:
Catus Law + Compliance
Rechtsanwältin Dr. Stephanie Troßbach
Thurn-und-Taxis-Platz 6 (29. Stock), 60313 Frankfurt a. M.
dkfz.ombudsperson@catuslaw.com
Tel.: +49 (069) 153224514
Für externe Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz steht eine durch den Bund eingerichtete externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Zudem existieren weiterhin die Meldestellen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt.