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Auszug aus der Benutzungsordnung für DKFZ-Angehörige

(Stand: April 1996 - letzte Ergänzung Juli 2005)

Deutsches Krebsforschungszentrum
Zentralbibliothek
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg


Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig an der Eingangstür zur Bibliothek sowie ggf. online angekündigt (vgl. Öffnungs- und Servicezeiten der Zentralbibliothek). Außerhalb der Öffnungszeiten können Mitarbeiter des Hauses beim Pförtner gegen Vorlage ihres DKFZ-Ausweises und Unterschrift den Bibliotheksschlüssel erhalten.


Verhalten in der Bibliothek

Im gesamten Bereich der Bibliothek ist Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet. Taschen, Schirme, Mäntel oder andere Überbekleidung sind an der Garderobe abzulegen. Schließfächer stehen nach Einwurf einer 1-EUR-Münze zur Verfügung. Die Schließfächer bitte am Abend räumen. Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum ein Fach benötigen, können bei der Auskunft einen Schlüssel erhalten.


Benutzung des Lesesaals

Die Zentralbibliothek ist Präsenzbibliothek der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses. Mitarbeiter/innen können Monographien ausleihen (weiße Leihscheine in den Regalen). Ausgeschlossen von der Ausleihe sind allerdings Zeitschriften und Nachschlagewerke. Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Verlängerungen sind möglich, soweit keine Vormerkung vorliegt. Ausleihe bei der Aufsicht. Mitgebrachte Bücher bitte beim Verlassen der Bibliothek unaufgefordert der Aufsicht zur Kontrolle vorlegen.

Mit Rücksicht auf gelegentlich fehlende Plätze sollte vor Verlassen der Bibliothek oder bei längerer Abwesenheit (mehr als 30 Minuten) der Arbeitsplatz geräumt werden. Das Bibliothekspersonal kann im Bedarfsfall den Tisch räumen. Tischreservierungen sind in begrenztem Umfang möglich. Hierfür bitte eine vom Abteilungsleiter unterschriebene Begründung vorlegen. Eine Reservierung erfolgt für drei Monate; Verlängerung ist möglich. Wenden Sie sich bitte an Frau Sitek.


Bücher aus dem Magazin und den Schränken

Literatur aus dem Magazin wird stündlich zwischen 9.00 und 15.45 Uhr bereitgestellt. Hierzu bitte grünen Leihschein bei der Aufsicht abgeben. Aus dem Magazin bestellte Literatur wird drei Tage bei der Aufsicht bereit gehalten.

Im Lesesaal unter Verschluß stehende Literatur (z. B. Loseblattausgaben) wird ebenfalls gegen den ausgefüllten grünen Leihschein von der Aufsicht ausgegeben.

Kopiermöglichkeiten in der Zentralbibliothek

Wir bitten darum, evtl. Anordnungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten. Der Bibliotheksleiter kann demjenigen, der gegen die Bibliotheksordnung verstößt, zeitweise oder dauernd Benutzungsbeschränkungen auferlegen oder ihn von der Benutzung ausschließen.


Die Bibliotheksleitung

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