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Stabsstelle Krebsprävention

Tabakerhitzer und Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten)

In Tabakerhitzern werden spezielle Tabakstifte in besonderen, jeweils dazu passenden Geräten elektronisch auf 250 bis 350°C erhitzt. Das dabei entstehende Aerosol wird inhaliert. Der Tabak in den Tabaksticks ist stark verarbeitet und mit viel Glyzerin versetzt.

E-Zigaretten sind Tabakerzeugnissen verwandte Produkte, in denen eine Flüssigkeit (Liquid) aus Propylenglykol und/oder Glyzerin, Aromen und zumeist Nikotin verdampft wird. Das dabei entstehende Aerosol wird wie beim Rauchen inhaliert. Liquids gibt es in den verschiedensten Geschmacksrichtungen (beispielsweise mit Tabak-, Frucht-, Süßigkeiten-, Getränke- und Fantasiearoma) zu kaufen; auch ist es möglich, sich eigene Liquids zu mischen.

Die anfangs auf dem Markt erhältlichen E-Zigaretten ähnelten herkömmlichen Zigaretten; mittlerweile gibt es Produktvarianten in den verschiedensten Formen und Farben.

Der Begriff "E-Shisha" wird sehr uneinheitlich verwendet. Sofern nicht eine elektronische Wasserpfeife
gemeint ist, bezeichnet er stiftförmige E-Zigaretten, die häufig Einwegprodukte und nikotinfrei sind – allerdings gibt es auch aufladbare Varianten und solche mit Nikotin.

Grundaufbau von E-Zigaretten

Grundaufbau von E-Zigaretten
© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Der Grundaufbau von E-Zigaretten ist trotz der großen Vielfalt immer gleich. Sie bestehen aus einem Akku, einem Verdampfer, einem Tank für die Flüssigkeit, die in der E-Zigarette vernebelt wird (Liquid), und einem Mundstück. Hinsichtlich der Befüllung wird zwischen offenen Systemen (Flüssigkeit wird aus einem Nachfüllfläschchen ins Gerät gegeben) und geschlossenen Systemen (spezielle Nachfüllbehälter – Pods, Caps – werden ins Gerät eingesetzt) unterschieden.

Inhaltsstoffe von Tabakerhitzern und E-Zigaretten

Tabakerhitzer sind Tabakerzeugnisse und werden hinsichtlich der Inhaltsstoffe wie diese reguliert.

Demgegenüber sind E-Zigaretten Tabakerzeugnissen verwandte Erzeugnisse. Für ihre Inhaltstoffe gelten jedoch ähnliche Regelungen wie für Tabakerzeugnisse. So sind verschiedene Substanzen, die den Verbraucher irreführen oder dessen Gesundheit gefährden können, in Deutschland für die Verwendung in E-Zigaretten und Liquids verboten:

  • Vitamine und Zusatzstoffe, die einen gesundheitlichen Nutzen oder geringere Gesundheitsrisiken suggerieren
  • Verschiedene stimulierende Substanzen (z.B. Koffein und Taurin)
  • Zusatzstoffe, die die Emissionen färben
  • Inhaltsstoffe, die in erhitzter oder nicht erhitzter Form ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen
  • Zusatzstoffe, die in unverbrannter Form krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Eigenschaften haben

Grundsubstanzen von Liquids und für E-Zigaretten und Liquids verbotene Inhaltsstoffe

Grundsubstanzen von Liquids und für E-Zigaretten und Liquids verbotene Inhaltsstoffe (aus: Tabakatlas Deutschland 2020)
© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

Gesundheitsgefährdung durch Tabakerhitzer und E-Zigaretten

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Beim Konsum von Tabakerhitzern ist die Belastung durch die Hauptschadstoffe des Tabakrauchs geringer als beim Rauchen, die Belastung durch andere Schadstoffe aber teilweise höher. Bislang ist unklar, inwieweit sich die insgesamt geringere Schadstoffbelastung in eine reduzierte Gesundheitsgefährdung überträgt.

Ebenso lassen sich die gesundheitlichen Auswirkungen einer täglich vielfach wiederholten Inhalation des E-Zigarettenaerosols derzeit nur schwer abschätzen, da dies bisher am Menschen nur unzureichend untersucht wurde. Eine zunehmende Anzahl von Zell- und Tierversuchen deutet allerdings darauf hin, dass das von E-Zigaretten produzierte Aerosol verschiedene gesundheitsschädliche Effekte hat. Diese sind zwar wesentlich weniger stark ausgeprägt als bei Zigarettenrauch, dennoch ist das Aerosol giftig für Zellen (zytotoxisch), es schwächt die Immunfunktion in der Lunge und schädigt die DNA. Das Aerosol von E-Zigaretten ist daher zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich weniger schädlich als der Rauch von Tabakzigaretten, aber es ist gesundheitlich bedenklich. 

Die meisten Inhaltsstoffe von Liquids gelten für die Aufnahme über den Verdauungstrakt (orale Aufnahme) als unbedenklich – dies gilt allerdings nicht zwangsläufig auch für die Aufnahme über die Lunge (Inhalation), wie es beim Konsum von E-Zigaretten der Fall ist. Folgende Inhaltsstoffe des Aerosols könnten gesundheitsschädlich wirken:

Propylenglykol: Diese Hauptträgersubstanz der E-Zigaretten-Liquids gilt als Lebensmittelzusatz – also bei der Aufnahme über die Schleimhäute von Mund, Magen und Darm – als unbedenklich. Vernebelt löst die Substanz jedoch bereits nach kurzer Zeit Augen- und Atemwegsirritationen aus. Langzeitstudien zur langfristigen inhalativen Aufnahme fehlen.

Krebserzeugende Substanzen: Abhängig von der Batteriestärke, dem Nutzungsverhalten und dem Gerätetyp finden sich im Aerosol von E-Zigaretten unterschiedliche Konzentrationen krebserzeugender und wahrscheinlich krebserzeugender Substanzen wie Formaldehyd und Acetaldehyd. Die Konzentration dieser Kanzerogene ist im Aerosol meist gering; allerdings gibt es für krebserzeugende und wahrscheinlich krebserzeugende Substanzen keine Menge, die als unbedenklich anzusehen wäre.

Aromen: Auch wenn die verwendeten Aromen für Lebensmittel geeignet sind, so können sie doch in E-Zigaretten gesundheitlich bedenklich sein, da sie – anders als in Lebensmitteln – nicht gegessen, sondern inhaliert werden. Manche der verwendeten Aromastoffe können Kontaktallergien auslösen. Viele Aromen fördern die Bildung von gesundheitsschädlichen freien Radikalen.

Nikotin: Nikotin macht abhängig und steht im Verdacht, die Entstehung von Atherosklerose, Insulinresistenz und das Tumorwachstum zu fördern. In Zellversuchen vermindert Nikotin die Erfolge einer Chemo- und Strahlentherapie. Tierversuche zeigen, dass Nikotin, wenn es während der Schwangerschaft konsumiert wird, beim Fötus die Gehirnentwicklung stört und auch langfristige Auswirkungen während der Pubertät und im jungen Erwachsenenalter haben kann. Im Fötus beeinträchtigt Nikotin zudem die Lungenentwicklung.

Für Nichtrauchende, Jugendliche, Schwangere und Personen mit geschädigter Lunge oder Kreislauferkrankungen sind E-Zigaretten daher nicht geeignet.

Für Raucherinnen und Raucher können E-Zigaretten eine sehr wahrscheinlich weniger schädliche Alternative zu Tabakzigaretten sein. Bei Rauchern und Raucherinnen, die von Tabakzigaretten auf E-Zigaretten umsteigen, verbessern sich die körperliche Fitness, der Geschmacks- und Geruchssinn, der morgendliche Husten lässt nach und die Schlafqualität wird besser. Ein gesundheitlicher Vorteil ist allerdings nur bei vollständigem Umsieg auf E-Zigaretten zu erwarten, und wegen der derzeit noch unbekannten langfristigen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten sollte auch der E-Zigarettengebrauch langfristig eingestellt werden.

Bislang bekannte Gesundheitsgefahren durch den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern

Bislang bekannte Gesundheitsgefahren durch den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern (aus: Tabakatlas Deutschland 2020)
© DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention

E-Zigaretten zur Tabakentwöhnung?

E-Zigaretten sind kein medizinisch geprüftes Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung und die aktuelle S3-Leitlinie zur Tabakentwöhnung empfiehlt E-Zigaretten nicht zur Tabakentwöhnung.

Es gibt einige Hinweise, dass E-Zigaretten das Rauchverlangen und tabakbedingte Entzugssymptome verringern können. Moderate Evidenz weist darauf hin, dass E-Zigaretten mit Nikotin den Rauchstopperfolg erhöhen können. Es sind allerdings weitere Studien notwendig, bevor eine Wirkung als eindeutig belegt gilt. E-Zigaretten sollten nur dann als Hilfsmittel zum Rauchstopp in Erwägung gezogen werden, wenn andere evidenzbasierte Maßnahmen nicht helfen oder abgelehnt werden. Falls E-Zigaretten mit dem Ziel der Tabakentwöhnung verwendet werden, sollte auf jeden Fall der Tabakkonsum vollständig eingestellt werden, und langfristig auch der E-Zigarettenkonsum beendet werden, da E-Zigaretten ein Gesundheitsrisiko bergen.

Belastung von Nichtkonsumierenden durch den Gebrauch von Tabakerhitzern und E-Zigaretten

Mit dem Aerosol von Tabakerhitzern und E-Zigaretten gelangen gesundheitsschädliche Substanzen wie Nikotin, Carbonyle, Metalle und flüchtige organische Substanzen sowie lungengängige Partikel in die Raumluft. Die Schadstoffbelastung der Raumluft steigt an, ist jedoch deutlich geringer als durch Tabakrauch.

Nichtkonsumierende, die sich im selben Raum aufhalten, können gesundheitsgefährdende Substanzen aus dem Aerosol durch Einatmen in den Körper aufnehmen. Die Belastung ist sehr wahrscheinlich deutlich geringer als durch Tabakrauch, aber dennoch bedenklich. Die Schadstoffbelastung der Luft durch das Aerosol dieser Produkte könnte insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen eine Gesundheitsgefahr bedeuten. Die langfristigen Folgen sind derzeit aufgrund fehlender Studien noch unbekannt.

Das Nikotin, das mit dem Aerosol von Tabakerhitzern und E-Zigaretten in die Raumluft abgegeben wird, lagert sich auf den Oberflächen ab.

Weitere Publikationen zum Thema finden Sie unter Downloads.

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