Förderung
Die Finanzierung der Forschungszentren in der Helmholtz-Gemeinschaft erfolgt seit 2003 im Rahmen der so genannten Programmorientierten Förderung.
Dabei orientiert sich die Finanzierung an langfristigen Forschungsprogrammen, an denen sich mehrere Forschungszentren beteiligen. In einem Wettbewerbsverfahren bewertet der Senat der Helmholtz-Gemeinschaft mit Hilfe externer Fachgutachter die Forschungsprogramme. Seine Empfehlungen bilden die Grundlage, nach der die Programmanteile der beteiligten Zentren finanziert werden. Die Bundesrepublik Deutschland steuert 90 Prozent der Fördermittel bei, das Land Baden-Württemberg die verbleibenden 10 Prozent. Dazu kommen eingeworbene Drittmittel, Lizenzeinnahmen und Spenden.