Häufig gestellte Fragen zu Testamenten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema Erben und Vererben.
Ein Testament ist dann sinnvoll, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, z. B. wenn Sie eine gemeinnützige Einrichtung wie das Deutsche Krebsforschungszentrum begünstigen wollen.
Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden und haben Sie keine anderweitige testamentarische Verfügung getroffen, fällt Ihr Hab und Gut an den Staat.
Bei nicht notariellen Testamenten müssen Sie das gesamte Testament selbst von Hand schreiben und unterschreiben. Das Testament sollte Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift enthalten.
Bitte geben Sie auch bei den von Ihnen eingesetzten Erben und Vermächtnisnehmern den vollständigen Namen sowie die Anschrift an. Zur chronologischen Einordnung des Testaments ist es hilfreich, bei der Unterschrift auch Ort und Datum anzugeben.
Wenn Sie Änderungen an Ihren Verfügungen vornehmen möchten, weil sich vielleicht Ihre Lebensverhältnisse geändert haben, können Sie ein neues Testament aufsetzen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament gibt es Besonderheiten, die Sie beachten sollten.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.
Das ist nicht notwendig, wird aber besonders bei großen Vermögenswerten wie Immobilien empfohlen.
In Ihrem Testament regeln Sie alles, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Die Formulierung Ihres Testaments sollten Sie deshalb mit Umsicht und Bedacht vornehmen. Um Ihnen Sicherheit zu geben, unterstützen wir Sie gerne, indem wir Ihnen allgemeine Informationen rund um das Thema Vererben kostenlos zur Verfügung stellen.
Ihre Fragen beantworten wir gerne auch per E-Mail (nachlass@dkfz.de) oder am Telefon (06221 42-2626).
Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Forschung fördern, z. B. mit einer Spende für die Krebsforschung des DKFZ. Hier erfahren Sie mehr über Spenden an das DKFZ.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts und als gemeinnützig anerkannt. Deswegen ist das DKFZ von der Zahlung der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Nachlass kommt somit in vollem Umfang der Krebsforschung des DKFZ zugute.
Ihre Ansprechpartnerin
Gerne können Sie sich auch persönlich an uns wenden, wenn Sie in Ihrem Testament das Deutsche Krebsforschungszentrum bedenken möchten und Fragen dazu haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Michaela Jacobsohn
Private Forschungsförderung
Deutsches Krebsforschungszentrum
+49 6221 42 5446
+49 174 3368073
nachlass(at)dkfz.de