Rauchstopp
Unterstützung beim Rauchstopp
Vielleicht haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass es an der Zeit wäre, mit dem Rauchen aufzuhören. Dann aber schienen andere Dinge wichtiger oder Sie haben sich den Rauchausstieg einfach nicht zugetraut.
Selbst wenn Sie schon einige Male erfolglos versucht haben sollten, mit dem Rauchen aufzuhören, sollte das kein Grund für Sie sein, es nicht noch einmal zu versuchen.
Denn: Es lohnt sich und es ist zu schaffen!
Unterstützung beim Rauchstopp erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Ausstieg
BZgA-Telefonberatung zur Rauchentwöhnung: 0 800 8 31 31 31 (kostenfreie Servicenummer), Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr
Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe finden Sie über die Datenbank anbieter-raucherberatung.de
Zahlreiche Anbietende leisten in Deutschland mit unterschiedlichen Beratungs- und Therapieangeboten Hilfe beim Rauchstopp. Es haben sich verschiedene Tabakentwöhnungsprogramme und Unterstützungsmaßnahmen zur Tabakentwöhnung etabliert. Die meisten Programme zur Tabakentwöhnung beruhen auf verhaltenstherapeutischen Methoden.
Bei der Verhaltenstherapie steht die Veränderung unerwünschter oder die Lebensqualität beeinträchtigender Verhaltensweisen im Vordergrund. Zielorientiert werden Problemlösungen und Verhaltensalternativen, also gewissermaßen Fertigkeiten der "Hilfe zur Selbsthilfe" erarbeitet.
Verhaltenstherapeutische Therapien umfassen in der Regel sechs bis zehn 60- bis 90-minütige Sitzungen. Sie werden meist als Gruppentherapie mit einer Gruppengröße von sechs bis 15 Personen durchgeführt und finden einmal pro Woche statt, manchmal auch an mehreren Terminen pro Woche. Ziel ist die Verbesserung der Selbstbeobachtung, der Situations- und Reizkontrolle, der Selbstverstärkung sowie die Vorbeugung und das Management von Rückfällen.
Auf dem Weg zum Nichtrauchen sind neben dem Entschluss, nicht mehr zu rauchen, die Beobachtung und das Bewusstmachen eigener Verhaltensweisen im Hinblick auf das Rauchen ein wichtiger erster Schritt. Das Rauchverlangen ist an bestimmte Gewohnheiten und in diesem Zusammenhang auftretende positive Empfindungen geknüpft. Das hat zur Folge, dass Rauchende in bestimmten Situationen oft automatisch zur Zigarette greifen, was das Aufhören erschwert. Ein wichtiges Ziel verhaltenstherapeutischer Methoden ist es daher, mit den Rauchenden Alternativen zum Rauchen zu entwickeln. Auch Möglichkeiten der Entlastung bei starkem Rauchverlangen und der Umgang mit Rückfällen kann erarbeitet werden.
Empfehlenswert sind die Informationsplattformen und Online-Angebote der BZgA rauchfrei-info.de für Erwachsene und rauch-frei.info für Jugendliche.
Wer mit dem Rauchen aufhören möchte, dabei gerne professionelle Unterstützung hätte, aber nicht einen mehrstündigen Raucherentwöhnungskurs besuchen möchte oder nicht die Zeit dafür findet, kann auf Online-Programme zurückgreifen. Internetbasierte Interventionen können zum Ausstieg motivierten Raucherinnen und Rauchern beim Rauchstopp hilfreich sein, vor allem, wenn diese es konsequent nutzen:
- Das rauchfrei Ausstiegsprogramm: Kostenloses Ausstiegsprogramm der BZgA. Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmenden täglich unterstützende E-Mails und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Informationen zum Rauchstopp. Der Erfolg des Rauchausstiegs lässt sich anschaulich verfolgen: Zum einen anhand der persönlichen Erfolgskurve, die die nicht mehr gerauchten Zigaretten anzeigt, zum anderen anhand der Berechnung, wie viel Geld der Rauchstopp schon eingespart hat.
- SQUIN: Privat erstelltes, kostenpflichtiges, als Präventions- und Selbsthilfeleistung zertifiziertes Online-Gruppen-Programm von sechs bis sieben Wochen Dauer
- Nichtraucherhelden: Privat erstelltes, kostenpflichtiges Web- und App-basiertes Entwöhnungsprogramm
Die Kosten für die Programmteilnahme werden von vielen Krankenkassen anteilig oder sogar vollständig übernommen.
Ein Rauchstopp ist mit der richtigen Unterstützung gar nicht so schwierig. Dazu stehen neben der Telefonberatung und dem rauchfrei Ausstiegsprogramm auch verschiedene kostenfreie Broschüren der BZgA zur Verfügung.
Medikamentöse Unterstützung beim Rauchstopp
Motivation und Konsequenz sind wohl die wichtigsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Rauchstopp. Allerdings fällt es manchen Rauchenden besonders schwer, Entzugserscheinungen auszuhalten. Wer über lange Zeit stark geraucht hat, dem scheint es oft kaum möglich, das Rauchen von einem auf den anderen Tag aufzugeben (Schlusspunktmethode).
Auch psychisch belastete oder besonders gestresste Menschen tun sich oft schwer mit einem konsequenten Rauchausstieg. Die Gewöhnung des Körpers an die einerseits beruhigende und andererseits anregende Wirkung des Nikotins ist bei diesen Menschen sehr stark. Die gewöhnlich beim Rauchausstieg auftretenden Entzugserscheinungen werden in den genannten Fällen als besonders gravierend erlebt und können Krisen auslösen, die sich in extremer Reizbarkeit bis hin zu starker Niedergeschlagenheit äußern.
In diesen Fällen kann eine medikamentöse Behandlung bei der Entwöhnung hilfreich sein, um die Entzugssymptome abzumildern. Dazu stehen in Deutschland Nikotinersatzprodukte in Form von Pflaster, Kaugummi, Lutschtablette oder Inhaler sowie verschreibungspflichtige Medikamente zur Verfügung.
Nikotinersatztherapie
Nikotin in verschiedenen Darreichungsformen steht seit 1983 in Deutschland als Mittel zur Unterstützung der Rauchentwöhnung zur Verfügung und ist in Apotheken rezeptfrei erhältlich. Wichtig für das Verständnis der Wirkungsweise der Nikotinersatztherapie ist die Unterscheidung zwischen Nikotin und Tabak: Nikotin ist als psychisch wirksame Substanz zwar verantwortlich für die Entwicklung einer Abhängigkeit, ist aber nicht in erster Linie für die massiven Gesundheitsschäden in Zusammenhang mit dem Rauchen verantwortlich. Diese werden vor allem durch die über 5300 zum Teil hoch giftigen Substanzen im Tabakrauch hervorgerufen. Eine zunehmende Anzahl von Studien zeigt jedoch, dass auch das Nikotin ein gewisses eigenes Schadenspotential hat.
Die Nikotinwirkung entfaltet sich beim Einsatz von Nikotinersatzpräparaten langsamer als bei der Inhalation des Zigarettenrauchs – deswegen haben diese Produkte auch ein geringeres Suchtpotenzial als Zigaretten. Außerdem enthalten Nikotinersatzpräparate – anders als Zigarettenrauch – keine Schadstoffe, kein Kohlenmonoxid und keine der über 70 im Tabakrauch enthaltenen krebserzeugenden Substanzen.
Die hier gegebenen Informationen zur Anwendung von Nikotinersatzpräparaten beinhalten Auszüge aus den Gebrauchsinformationen der jeweiligen Hersteller und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Bezüglich der Anwendungsbeschränkungen und möglicher Gegenanzeigen sollten Sie sich vor dem Einsatz der genannten Präparate gut informieren und im Fall bestehender Vorerkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen) unbedingt Ihren Arzt oder Apotheker zu Rate ziehen!
Nikotinkaugummi ist in verschiedenen Geschmacksrichtungen und Stärken (2 mg und 4 mg Nikotin) erhältlich. Beim Kauen des Nikotinkaugummis wird Nikotin freigesetzt und über die Mundschleimhaut aufgenommen. Mit Hilfe des Nikotinkaugummis wird innerhalb von 15 bis 30 Minuten ein wirksamer Nikotinspiegel aufgebaut.
- Anwendung: Bei Rauchverlangen zur Linderung von Entzugserscheinungen einzusetzen. Es sollte nur so lange langsam und vorsichtig gekaut werden, bis der Effekt des Nikotis spürbar wird. Bei zu schnellem und zu heftigem Kauen können Reizungen der Mund- und Magenschleimhaut auftreten. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn das Kaugummi bei Eintreten einer intensiven Geschmacksempfindung vorübergehend in die Wangentasche "geparkt" und erst dann weiter gekaut wird, wenn der intensive Geschmack wieder verschwunden ist. Die Anwendung sollte insgesamt zwölf Wochen möglichst nicht überschreiten.
- Dosierung: Die Dosierung wird abgestimmt auf das bisherige Rauchverhalten. Bei einer leichten bis mittelstarken Tabakabhängigkeit (weniger als fünf Punkte auf dem Fagerström Test und einem Tageskonsum von maximal 15 Zigaretten) reichen normalerweise Kaugummis mit 2 mg Nikotin. Bei höherem Tageskonsum oder weiterhin anhaltendem Rauchverlangen, können Kaugummis der Stärke 4 mg verwendet werden. Je nach Rauchverlangen können bis zu 16 Stück am Tag eingesetzt werden. Nach sechs bis acht Wochen sollte die Anzahl der Kaugummis pro Tag allmählich reduziert und die Zeitabstände zwischen den Anwendungen vergrößert werden.
- Vorteil: Selbständige Dosierung, einfache Anwendung.
- Nachteil: Bei Gebissprothesen nicht zu empfehlen. Reizt Mund- und Magenschleimhäute. Unterstützt unter Umständen das Suchtverhalten.
Anwendungsbeschränkungen: Bitte auf dem Beipackzettel die Anwendungsbeschränkungen und Gegenanzeigen beachten!
Nikotin-Lutschtabletten lösen sich unter der Zunge auf. Sie sind in drei Stärken (1 mg, 2 mg und 4 mg Nikotin) erhältlich. Die Tabletten zergehen im Mund und sollten nicht gekaut oder geschluckt werden. Wie beim Kaugummi wird das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen und entfaltet seine Wirkung innerhalb von 15 bis 30 Minuten. Bei der Anwendung der Lutschtablette wird ein etwas höherer Nikotinspiegel im Blut als bei den entsprechenden Kaugummis erreicht.
- Anwendung: Ähnlich wie Kaugummi einzusetzen zur Linderung von Entzugserscheinungen. Die Anwendung sollte insgesamt zwölf Wochen möglichst nicht überschreiten.
- Dosierung: Die Anfangsdosierung richtet sich nach dem bisherigen Tageskonsum und dem Grad der Abhängigkeit. Bei starker Abhängigkeit wird die 4 mg-Lutschtablette empfohlen, ansonsten die 2 mg-Lutschtablette. Es kann etwa alle 90 Minuten eine Tablette gelutscht werden. Die maximale Tagesdosis sollte 15 Stück am Tag nicht überschreiten. Nach sechs bis acht Wochen soll die Dosis schrittweise reduziert werden.
- Vorteil: Selbständige Dosierung, einfache Anwendung.
- Nachteil: Unterstützt unter Umständen das Suchtverhalten.
Anwendungsbeschränkungen: Bitte auf dem Beipackzettel die Anwendungsbeschränkungen und Gegenanzeigen beachten!
Der Nikotin-Inhaler besteht aus einem Mundstück und auswechselbaren Nikotin-Patronen. Das Nikotin wird, ähnlich wie beim Rauchen einer Zigarette, über das Mundstück aus der Patrone angesaugt. Wie beim Kaugummi und bei der Lutschtablette wird das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen und entfaltet seine Wirkung innerhalb von 15 bis 30 Minuten. Die Anzahl der benötigten Patronen hängt von der Anzahl der Zigaretten ab, die vor dem Rauchstopp pro Tag geraucht wurden.
- Anwendung: Wirkt ähnlich wie Kaugummi und Lutschtablette lindernd bei Entzugserscheinungen. Die Anwendung sollte zwölf Wochen möglichst nicht überschreiten.
- Dosierung: Die Menge der zu verwendenden Patronen richtet sich nach der Anzahl der vorher regelmäßig gerauchten Zigaretten. Bei einem Tageskonsum von bis zu 20 Zigaretten werden sechs bis acht Kapseln am Tag, bei einem höheren Zigarettenkonsum entsprechend mehr empfohlen. Die maximale Tagesdosis beträgt 16 Patronen. Nach acht Wochen sollte über einen Zeitraum von zwei Wochen die Zahl der verwendeten Patronen um die Hälfte reduziert werden. In weiteren zwei Wochen sollte der Konsum schließlich ganz eingestellt werden.
- Vorteil: Ähnliche Handhabung wie beim Rauchen einer Zigarette, Mund und Hände sind beschäftigt, körperliche Empfindung ähnelt der des Rauchens.
- Nachteil: Gewünschte Wirkung entfaltet sich nur langsam nach intensivem Saugen. Dosierung nicht so exakt steuerbar. Oft verbleibt ein Rest in der Kapsel. Unterstützt unter Umständen das Suchtverhalten.
- Anwendungsbeschränkungen: Bitte auf dem Beipackzettel die Anwendungsbeschränkungen und Gegenanzeigen beachten!
Das Nikotinpflaster wird morgens auf die Haut geklebt und gibt den Wirkstoff Nikotin über eine Zeit von 16 oder 24 Stunden in den Blutkreislauf ab. Das Pflaster wird täglich gewechselt und sollte dann auf eine andere trockene und unbehaarte Hautstelle geklebt werden. Dieses Präparat zielt auf eine Dämpfung des Rauchverlangens und der Entzugssymptomatik durch Erzeugung eines kontinuierlichen Nikotinspiegels im Blut ab. Durch die kontinuierliche Nikotinzufuhr werden Nikotinwirkung und bisheriges Suchtverhalten entkoppelt. Ein ausreichender Nikotinspiegel wird frühestens 30 bis 60 Minuten nach dem Anbringen des Pflasters erreicht. Für eine "notfallmäßige" Anwendung, beispielsweise bei spontanen, heftigen Verlangensattacken, ist das Pflaster also nicht geeignet. Es gibt keine Hinweise, dass es bei der Anwendung von Nikotinpflaster zu einer Abhängigkeitsentwicklung kommt.
- Anwendung: lindert Entzugserscheinungen auch bei starker Nikotinabhängigkeit.
- Dosierung: Nikotinpflaster werden in drei Stärken angeboten und sollen 10, 20 oder 30 täglich gerauchte Zigaretten in 16 oder 24 Stunden ersetzen. Die auf dem Pflaster aufgebrachte Nikotindosis variiert zwischen 8,3 mg (beim 16 Stunden Pflaster) und 52,5 mg (beim 24-Stunden-Pflaster), wobei nur zwischen 7 mg und max. 21 mg des Wirkstoffs über die Klebeschicht oder eine Zwischenmembran in 24 Stunden freigesetzt werden. Auch das Pflaster wird ausschleichend angewandt, das heißt, die höchste Pflasterstärke soll vier bis sechs Wochen lang, die mittlere und geringste Dosierungsstufe jeweils noch etwa zwei Wochen lang angewendet werden.
- Vorteil: Einfache Anwendung einmal täglich. Entkoppelung der Nikotinzufuhr von Verlangensattacken durch kontinuierliche Nikotinabgabe. Suchtverhalten wird nicht gefördert.
- Nachteil: Gegebenenfalls Auftreten von Hautreizungen und/oder Juckreiz. Nicht anzuwenden bei Allergien, Vorschädigungen der Haut oder bei Hauterkrankungen.
- Anwendungsbeschränkungen: Bitte auf dem Beipackzettel die Anwendungsbeschränkungen und Gegenanzeigen beachten!
Für manche rauchende Menschen, insbesondere die stark abhängigen (mehr als sechs Punkte auf dem Fagerström-Test und mehr als 30 Zigaretten pro Tag), reicht der Einsatz eines einzigen Nikotinersatzpräparates oft nicht aus.
In diesen Fällen können für acht bis zwölf Wochen Nikotin-Pflaster angewendet und gleichzeitig zusätzlich ein rascher wirksames Präparat (Nikotin-Kaugummi oder Nikotin-Lutschtablette) angewendet werden, das innerhalb von vier bis sechs Wochen allmählich abgesetzt werden sollte.
Wenn Sie eine solche kombinierte Behandlung in Betracht ziehen, sollten Sie vorher einen Arzt konsultieren.
Neben der Nikotinersatztherapie gibt es in Deutschland zwei zur Behandlung der Tabakabhängigkeit zugelassene Wirkstoffe, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Der Wirkstoff Bupropion und der Wirkstoff Vareniclin dienen der Unterstützung des Entwöhnungsprozesses. Beide Medikamente sind verschreibungspflichtig. Die Behandlung sollte durch den verordnenden Arzt begleitet und überwacht werden. Notwendig sind eine sorgfältige körperliche Untersuchung sowie die Feststellung, ob das Medikament aus medizinischer Sicht im jeweiligen Fall ohne Bedenken eingesetzt werden kann oder ob eine sogenannte Kontraindikation besteht.
Wie die meisten Medikamente sind auch diese beiden genannten nicht ohne Nebenwirkungen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat letzthin festgelegt, dass auf den Medikamentenbeipackzettel beider Präparate zusätzliche Warnhinweise aufgenommen werden sollen. Diese sollen darauf hinweisen, dass Stimmungsveränderungen in einer Schwankungsbreite zwischen Aggressivität bis Suizidalität bei Einnahme oder auch beim Absetzen des jeweiligen Präparates auftreten können.
Bupropion ist ein Antidepressivum. Es ist ein schwacher Noradrenalin- und Dopamin-Wiederaufnahmehemmer. Bupropion wurde 1988 in den USA ursprünglich als Antidepressivum zugelassen. Im Jahr 1997 wurde die Zulassung zunächst in den USA, im Juli 2000 auch in Deutschland auf die Tabakentwöhnung ausgedehnt.
Die Wirkung dieses Wirkstoffes als Entwöhnungsmedikament wurde durch Zufall entdeckt, als man feststellte, dass depressive Patienten, die mit Bupropion behandelt wurden, ein deutlich vermindertes Rauchverlangen zeigten.
In Deutschland empfiehlt die S3-Leitlinie “Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung” aus dem Jahr 2020 Bupropion in der Tabakentwöhnung.
Wirkungsweise: Bupropion erhöht die Konzentration der Botenstoffe Dopamin und Noradrenalin im Hirnstoffwechsel und imitiert dadurch die Wirkung von Nikotin, ohne an die Nikotinrezeptoren zu binden. Dadurch wird dem Auftreten von Entzugssymptomen und dem Verlangen nach der Zigarette entgegengewirkt.
Die Entwöhnungstherapie mit Bupropion dauert sieben bis neun Wochen. Mit der Einnahme einer geringeren Dosis wird bereits in der Woche vor dem Rauchstopp begonnen, damit ein gewisser Pegel des Wirkstoffs im Blut aufgebaut wird. Danach wir die Dosis erhöht.
Nebenwirkungen: Mögliche Nebenwirkungen sind vor allem Mundtrockenheit und Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Unruhe, Hautausschläge, Schwitzen, Blutdrucksteigerung, Übelkeit und Verstopfung. In sehr seltenen Fällen können cerebrale Krampfanfälle auftreten. Deshalb darf das Medikament bei bekannter Neigung zu Krampfanfällen keinesfalls verordnet werden. Zudem kann es beim Einsatz von Bupropion in der Tabakentwöhnung vermehrt zu depressiven Symptomen und Suizidgedanken kommen.
Vareniclin ist ein partieller Nikotinrezeptoragonist, der seit März 2007 in Deutschland als apotheken- und verschreibungspflichtiges Medikament zur Tabakentwöhnung zugelassen ist. Die Zulassung bezieht sich auf eine Anwendungsdauer über zwölf Wochen mit der Möglichkeit, im Falle einer Abstinenz die Anwendung um weitere zwölf Wochen zu verlängern. Die Behandlung mit Vareniclin sollte in Zusammenarbeit mit einem Arzt erfolgen.
Vareniclin unterdrückt das Rauchverlangen. Die Hersteller geben an, dass es die belohnenden Eigenschaften des Nikotins imitiert, indem es die Dopaminausschüttung im Nucleus Accumbens im Gehirn steigert. Durch diese indirekte Stimulation bewirkt Vareniclin nikotinähnliche Effekte, die zur Milderung der Entzugssymptomatik führen sollen. Zusätzlich soll es im Falle einer Wiederaufnahme des Rauchens die Nikotinwirkung blockieren, da seine Bindungsfähigkeit an den genannten Nikotin-Rezeptor höher ist als die von Nikotin. Der Wirkstoff hält also den Rezeptor besetzt, so dass im Fall des Rauchens das Nikotin nicht dort andocken kann.
Die Wirksamkeit von Vareniclin als Hilfsmittel in der Tabakentwöhnung wurde in qualitativ hochwertigen Studien gut belegt.
Häufigste Nebenwirkungen sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen, Flatulenz, Schlaflosigkeit, abnorme Träume, Veränderungen der Geschmackswahrnehmung, seltener Konzentrationsstörungen, innere Unruhe bis hin zu Gereiztheit und Aggressivität. In Einzelfällen kam es zu schweren depressiven Episoden bis hin zum Suizidversuch.
Die S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“ aus dem Jahr 2020 empfiehlt Vareniclin in der Tabakentwöhnung.
Feststellung einer Tabakabhängigkeit: Fagerström-Test
Das im Tabak und Tabakrauch enthaltene Nikotin kann über seine spezifische Wirkung im Gehirn abhängig machen. Abhängigen Rauchern fällt der Rauchstopp schwerer als nicht abhängigen Rauchern. Ob eine Tabakabhängigkeit besteht und wenn ja, wie stark diese ausgeprägt ist, wird mithilfe des Fagerström-Tests bestimmt.
Zeichen einer Tabakabhängigkeit
- Starkes Verlangen zu rauchen, das erst nach mehrmaligem Inhalieren verschwindet.
- Schlechtes Gewissen beim Rauchen, verbunden mit dem Gedanken, eigentlich lieber aufhören zu wollen.
- Körperliches Unwohlsein bei längeren Rauchpausen.
- Gefühl eines "Beschaffungszwangs", wenn sich die Packung dem Ende zuneigt oder eines "Vorratszwangs", der zum stangenweisen Einkauf von Zigaretten führt.
- "Vor"- oder "Nach"-rauchen, wenn man weiß, dass man vorübergehend nicht rauchen kann.
- Billigung von Gesundheitsschäden und Kosten trotz des Wissens um die Schädlichkeit des Rauchens.
- Scheitern auch der ernsthaften Versuche, mit dem Rauchen aufzuhören.
Psychische Abhängigkeit
Psychische Abhängigkeit bezeichnet:
- Die Koppelung des Rauchens an bestimmte Auslösereize: Rauchverlangen kann durch eine Vielzahl von Situationen ausgelöst werden. So sind bestimmte Situationen und Ereignisse, aber auch körperliche Befindlichkeiten und seelische Stimmungen zu einem Signal geworden, eine Zigarette zu rauchen. Manchmal erfolgt der Griff zur Zigarette sogar unbemerkt und man wundert sich anschließend, wo auf einmal die brennende Zigarette herkommt.
- Verstärkung durch direkte angenehme Folgen: Beim Rauchen stellen sich meist kurzfristige positive Effekte wie Entspannung, Genuss, gesteigerte Konzentrationsfähigkeit oder Stressreduktion ein. Häufig lassen sich Raucher von den kurzfristig angenehmen Folgen leiten und schenken möglichen negativen Spätfolgen – beispielsweise Lungenkrebs oder Raucherbein – kaum Beachtung.
- Gedankliche Erwartungshaltung: Mit den Auslösereizen und den kurzfristigen angenehmen Folgen des Rauchens verbindet sich die Erwartung: "Wenn ich jetzt rauche, geht es mir besser."
Körperliche Abhängigkeit
Der Körper gewöhnt sich im Laufe der Rauchkarriere an das Nikotin. Wenn dann dem Körper bei einem Rauchstopp das Nikotin entzogen wird, kommt es häufig zu Entzugserscheinungen wie starkem Rauchverlangen, Nervosität, Aggressivität, Schlafstörungen oder depressiver Stimmung. Die Stärke dieser Entzugsbeschwerden ist bei Rauchenden individuell sehr unterschiedlich und lässt sich nur schwer vorhersagen. Aber selbst die hartnäckigsten Entzugssymptome verschwinden nach wenigen Wochen. Nikotinersatzprodukte können dabei helfen, die Entzugssymptome zu mildern.
Behandlung der Tabakabhängigkeit
Eine Tabakentwöhnungstherapie sollte sowohl die körperliche als auch die psychische Abhängigkeit berücksichtigen sowie akut- und langwirksame Therapieelemente beinhalten. Mithilfe einer konsequenten Entwöhnungsmaßnahme lässt sich die Abhängigkeit überwinden.
Die beste Wirkung hat die Kombination medikamentös unterstützender und psychotherapeutischer Maßnahmen.
Fagerström-Test
Der Fagerström-Test (Fagerström Test for Cigarette Dependence) ist ein psychometrischer Test und ein international gebräuchliches Verfahren, mit dem das Maß der Tabakabhängigkeit einer Person bestimmt wird. Je höher der Wert im Fagerström-Test ist, umso stärker ist die Abhängigkeit der betreffenden Person ausgeprägt und umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen, dauerhaften Rauchstopp.
Hier können Sie den Fagerström-Test durchführen:
- nach 5 Minuten (3 Punkte)
- nach 6–30 Minuten (2 Punkte)
- nach 31–60 Minuten (1 Punkt)
- nach mehr als 60 Minuten (0 Punkte)
- ja (1 Punkt)
- nein (0 Punkte)
- die erste am Morgen (1Punkt)
- andere (0 Punkte)
- 31 und mehr (3 Punkte)
- 21–30 (2 Punkte)
- 11–20 (1 Punkt)
- bis 10 (0 Punkte)
- ja (1 Punkt)
- nein (0 Punkte)
- ja (1 Punkt)
- nein (0 Punkte)
Die Gesamtpunktzahl liefert eine zuverlässige Einschätzung der Stärke der Tabakabhängigkeit.
- 0–2 Punkte: Geringe körperliche Abhängigkeit. Wenn Sie sich für einen Rauchstopp entscheiden, haben Sie gute Chancen rauchfrei zu werden. Sie sollten möglichst bald einen Tag für den Rauchstopp festlegen.
- 3–4 Punkte: Mittlere körperliche Abhängigkeit. Sie sollten Ihren Rauchstopp sorgfältig planen und sich ggf. Rat von Experten einholen, die Ihnen dabei helfen, Strategien zur Bewältigung des Rauchverlangens und für den Umgang mit Rückfallrisiken zu entwickeln.
- 5–6 Punkte: Starke körperliche Abhängigkeit. Sie sollten sich in jedem Fall von Experten beraten und bei Ihrem Rauchausstieg unterstützen lassen.
- 7–10 Punkte: Sehr starke körperliche Abhängigkeit hin. Zur Bewältigung des Rauchverlangens sollte die Nutzung einer medikamentösen Unterstützung erwogen werden.
Motivation zum Rauchstopp
Machen Sie sich die Vorteile eines rauchfreien Lebens bewusst!
Verbessern Sie durch den Rauchstopp:
- Ihren Gesundheitszustand – die Risiken für Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und diverse Krebserkrankungen verringern sich
- Ihre Genussfähigkeit – Geschmacks- und Geruchssinn verfeinern sich
- Ihre Attraktivität – Haut, Gesichtsfarbe und Atem werden frischer
- Ihr Selbstbewusstsein – Sie gewinnen wieder die Kontrolle über Ihr Konsumverhalten
- Ihre Lebensqualität – Wohnung, Auto und Ihre gesamte Umgebung sind rauchfrei
- Ihre Leistungsfähigkeit – körperliche Fitness, Ausdauer und auch die geistige Leistungsfähigkeit verbessern sich
- Ihr Sozialverhalten – Sie gefährden nicht mehr die Gesundheit anderer und gehen mit gutem Beispiel voran
- Ihre finanzielle Situation – Sie haben mehr Geld für die Erfüllung Ihrer Bedürfnisse zur Verfügung
Zehn Gründe für einen Rauchstopp
- Rauchen erhöht deutlich das Risiko für verschiede Krebsarten. Ein Zusammenhang zwischen Rauchen und Krebs besteht bei folgenden Krebsarten: Lungenkrebs, Krebs im Mund-, Nasen- und Rachenraum, Kehlkopfkrebs, Krebs der Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere und Harnblase, Brust- und Gebärmutterhalskrebs und bei bestimmten Formen der Leukämie.
- Bereits innerhalb einiger Jahre nach dem Rauchstopp ist das Erkrankungsrisiko für die meisten tabakrauchbedingten Krebsarten deutlich gesunken – je früher der oder die Betreffende mit dem Rauchen aufhört, umso wirkungsvoller kann das Erkrankungsrisiko reduziert werden.
- Zehn Jahre nach einem Rauchstopp haben Exrauchende ein nur noch halb so hohes Lungenkrebsrisiko, als wenn sie dauerhaft weitergeraucht hätten.
- Bereits zwei Wochen nach dem Rauchstopp verbessern sich Herz-Kreislauf- und Lungenfunktion.
- Ein Jahr nach dem Rauchstopp haben ehemals Rauchende ihr Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Vergleich zum Weiterrauchen halbiert.
- Ein Rauchstopp verbessert den Erfolg einer medikamentösen Behandlung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Schon innerhalb weniger Wochen nach der letzten Zigarette bessert sich die Funktion der Atemwege.
- Ein bis neun Monate nach einem Rauchstopp verbessern sich Husten und Atemwegsbeschwerden.
- Ein Rauchstopp verringert die Symptome der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD), verlangsamt deren Verlauf und verlängert das Leben.
- Ein Rauchstopp vor und auch noch während der Schwangerschaft verringert das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen.
- Rauchende Männer leiden doppelt so häufig unter Impotenz wie nichtrauchende Männer.
- Nach einem Rauchstopp verschwinden die Verfärbungen der Zähne, die Haut wird glatter und bekommt ein frischeres Aussehen, der unangenehme Geruch aus Haaren und Kleidung verschwindet.
- Exrauchende werden körperlich fitter, leben gesünder und sind belastbarer.
- Wer nicht mehr raucht, tut nicht nur etwas für die eigene Gesundheit, sondern schont auch die Gesundheit anderer, die früher unfreiwillig passiv mitgeraucht haben.
- Nach einem Rauchstopp gewinnen ehemals Rauchende ihre Entscheidungsfreiheit zurück: Sie verfügen wieder frei über ihre Zeit und fühlen sich nicht mehr gezwungen, Tätigkeiten immer wieder für eine Zigarette zu unterbrechen.
- Bei einem Preis von 7 Euro pro Zigarettenschachtel gibt ein rauchender Mensch, der ein Päckchen Zigaretten am Tag raucht, in einem Jahr 2500 Euro für das Rauchen aus.
- Für die gleiche Summe könnte er sich einen zweiwöchigen all-inclusive-Urlaub in einem 4-Sterne-Hotel auf den Kanarischen Inseln leisten oder sich andere große oder kleinere Wünsche immer mal zwischendurch erfüllen!
Warum rauchen Sie noch?
Das durch den Zigarettenrauch aufgenommene Nikotin wird über den Blutkreislauf auf schnellstem Wege zum sogenannten Belohnungszentrum des Gehirns weitergeleitet und entfaltet seine Wirkung bereits nach zehn bis zwanzig Sekunden. Diese Wirkung besteht auf der körperlichen Ebene in einer Anregung des Stoffwechsels, Beschleunigung des Herzschlags, Verengung der Blutgefäße, Erhöhung des Blutdrucks und Ausschüttung des Stresshormons Adrenalin. Die empfundene Wirkung ist einerseits eine allgemein anregende, andererseits eine beruhigende, was unter anderem auch davon abhängt, in welcher Ausgangsstimmung sich der rauchende Mensch zum Zeitpunkt des Rauchens befindet.
Bereits wenige Minuten nach dem Rauchen der letzten Zigarette hat die Nikotinkonzentration im Blut schon stark abgenommen, so dass erste Entzugserscheinungen auftreten. Die mit dem Rauchen verbundenen positiven Empfindungen resultieren also daher, dass die durch den Nikotinmangel ausgelösten Entzugserscheinungen wie Unruhe, Ängstlichkeit, Gereiztheit oder auch Niedergeschlagenheit verringert werden.
Fakt ist: Eigentlich handelt es sich beim empfundenen Rauchgenuss um die Linderung unangenehmer Entzugserscheinungen!
Das mit dem Rauchen eintretende Entspannungsgefühl nach einer längeren Rauchpause kommt dadurch zustande, dass die unangenehmen Symptome des Nikotinmangels, also die Entzugserscheinungen, gemildert werden. Nikotin ist ein Zellgift, dass den Körper von der Aufnahme bis zur Ausscheidung nachhaltig belastet.
Fakt ist: Rauchen entspannt nicht, es stresst den gesamten Organismus!
Entzugserscheinungen machen Sie in regelmäßigen Abständen darauf aufmerksam, dass Ihr Körper eine erneute Nikotinzufuhr benötigt. Diese vom Organismus geforderten Pausen unterbrechen den Arbeitsablauf allerdings nicht unbedingt dann, wenn eine Pause auch inhaltlich sinnvoll ist. Kurze Regenerations- und Entspannungsphasen im Arbeitsalltag sind aber unbestreitbar wichtig für Gesundheit und Wohlbefinden. Um über den Arbeitsalltag konzentriert und effizient arbeiten zu können, sind kurze rauchfreie Pausen wesentlich effektiver als Rauchpausen.
Fakt ist: Rauchfreie Pausen helfen besser entspannen!
Nikotin wirkt zwar anregend auf das Herz-Kreislaufsystem und den Stoffwechsel, der Körper wird dabei aber unter Stress gesetzt und reagiert mit einer Übererregung des Nervensystems. Die durch das Nikotin künstlich hervorgerufene Erregung versetzt das gesamte System quasi in Alarmbereitschaft, was mit einer kurzfristigen Erhöhung der Aufmerksamkeit einhergeht. Es entsteht der Eindruck, sich besser konzentrieren zu können. Wenig später jedoch kommt es zu einer Ermüdung. Je häufiger das System künstlich in einen Erregungszustand versetzt wird, desto schneller und nachhaltiger folgt jeweils eine Ermüdungs- bzw. Regenerationsphase. Längerfristig kommt noch hinzu, dass beim Rauchenden die Leistungsfähigkeit durch die reduzierte Sauerstoffzufuhr im Gehirn gemindert wird, ganz abgesehen von der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit, die sich ebenfalls verringert.
Fakt ist: Rauchen vermindert die Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Leistungsfähigkeit langfristig!
Nach dem Rauchstopp verlangsamt sich der bis dahin durch das Nikotin beschleunigte Stoffwechsel wieder: Der Körper verbraucht etwa 200 Kalorien weniger. Wenn man dem Körper dann weiterhin die gleiche Kalorienanzahl zuführt wie bisher, kommt es leicht zu einer Gewichtszunahme. Die Gewichtszunahme macht im Normalfall zwei bis vier Kilo aus.
Es gibt einfache und effiziente Möglichkeiten, der Gewichtszunahme entgegenzuwirken: Eine bewusste, regelmäßige und gesunde Ernährung trägt ebenso dazu bei wie individuell gestaltete Bewegungsprogramme. Sie können dabei auch auf professionelle Unterstützung zurückgreifen, die teilweise im Rahmen der Präventionsprogramme der Krankenkassen angeboten werden.
Fakt ist: Es gibt viele Möglichkeiten, das eigene Gewicht günstig zu beeinflussen!
Viele sehen sich als Gelegenheitsrauchende und sind der Überzeugung, lediglich einige wenige Zigaretten zu rauchen, beispielsweise nur dann, wenn sie am Wochenende mit Freunden oder Freundinnen weggehen. Dass sie in Wirklichkeit wesentlich mehr rauchen, wird vielen erst dann bewusst, wenn sie einmal genau mitzählen, wie viele Zigaretten sie an einem solchen Abend rauchen.
Der Konsum von Alkohol fördert oft noch das Verlangen nach einer Zigarette, weil die Gewohnheit der Verknüpfung von Alkoholtrinken und Rauchen im Gedächtnis fest abgespeichert ist.
So kann aus vielen vermeintlichen Gelegenheitszigaretten schließlich doch abhängiges Rauchen werden und der Satz: "Ich könnte jederzeit aufhören!" wird zur trügerischen Selbstberuhigung.
Schon viele ehemalige Raucher haben es trotz anfänglicher Zweifel und gelegentlicher Rückfälle geschafft, rauchfrei zu werden. Auch Sie werden das schaffen!
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Rauchstopp zu unterstützen: Neben der eigenen Motivation und dem eigenen Durchhaltevermögen haben sich fachkompetente Beratung, möglicherweise in Kombination mit medikamentöser Unterstützung gut bewährt.
Fakt ist: Wenn Sie bereit sind, aufzuhören, finden Sie auch Unterstützung!
Rauchfreie Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist ein ausschlaggebender Grund, um mit dem Rauchen aufzuhören – mit Vorteilen für Mutter und Kind.
Hören Sie auf zu rauchen – Schützen Sie sich und Ihr Kind
Wenn Sie während der Schwangerschaft nicht rauchen, haben Sie:
- ein geringeres Risiko für ein vorzeitiges Ablösen der Plazenta oder eine fehlliegende Plazenta (Placenta praevia), die zu lebensbedrohlichen Blutungen für Mutter und Kind führen können
- ein geringeres Risiko für eine Fehlgeburt
- ein geringeres Risiko für eine Frühgeburt
- ein geringeres Risiko für eine Totgeburt
- eine größere Wahrscheinlichkeit, dass das Kind mit normalem Geburtsgewicht auf die Welt kommt
- eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die Lunge des Babys bei Geburt vollständig entwickelt ist
- ein geringeres Risiko für Fehlbildungen beim Kind (beispielsweise Gaumenspalten)
- ein geringeres Risiko für den plötzlichen Kindstod
- ein geringeres Risiko für Verhaltens und Konzentrationsstörungen wie die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) beim Kind
Raucht die Mutter hingegen während der Schwangerschaft, dann kann sich dies negativ auf den Verlauf der Schwangerschaft auswirken und das ungeborene Kind nachhaltig schädigen.
Junge Eltern
Als junge Eltern haben Sie nicht mehr nur Verantwortung für Ihr eigenes Leben, sondern auch für das Ihres Kindes.
Geben Sie Ihrem Kind die Chance, rauchfrei und gesund aufzuwachsen
Wenn Sie als junge Eltern rauchen, denken Sie daran, dass Ihr Kind unfreiwillig mitraucht. Tabakrauch, gerade auch der sogenannte Nebenstromrauch, den alle mit der rauchenden Person im selben Raum befindlichen Menschen einatmen, ist giftig und enthält eine Vielzahl krebserzeugender Schadstoffe.
Passivrauchen schadet ihrem Kind
Kinder sind durch Passivrauchen besonders gefährdet, da sie eine höhere Atemfrequenz und ein weniger effizientes Entgiftungssystem als Erwachsene haben. Daher leiden Kinder, die passiv rauchen müssen, häufiger unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen. Rauchen der Mutter während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist eine der Hauptursachen für den plötzlichen Kindstod.
Daher: Tun Sie sich und Ihrem Kind etwas Gutes und hören auf zu rauchen. Falls Sie weiterrauchen, so tun Sie das bitte keinesfalls in Gegenwart Ihres Kindes!
Ältere Raucherinnen und Raucher
Rauchfrei den Lebensabend genießen
Ältere Raucherinnen und Raucher haben zumeist viele Jahre lang stark geraucht und leiden deswegen zumeist bereits unter Symptomen oder Erkrankungen, die mit dem Rauchen zusammenhängen. Zu diesen Erkrankungen gehören Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronisch obstruktive Lungenkrankheit und Krebs. Ältere Raucherinnen und Raucher haben infolge des jahrzehntelangen Tabakkonsums ein deutlich erhöhtes Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle.
Es lohnt sich in jedem Alter, mit dem Rauchen aufzuhören
Gerade langjährig rauchende Menschen profitieren gesundheitlich besonders stark vom Rauchausstieg. Nach einem Rauchstopp verbessern sich beispielsweise die Herz-Kreislauf-Situation wie auch die Lungenfunktion trotz fortgeschrittenen Alters zeitnah und nachhaltig.
Studien zeigen, dass rauchende Personen zwischen 50 und 74 Jahren beim Rauchstopp am besten von einer Kombination aus Beratung, Nikotinersatztherapie und einer altersangepassten Selbsthilfeanleitung zurechtkommen, um dauerhaft rauchfrei zu werden.
Krebspatientinnen und Krebspatienten
Aufatmen – rauchfrei werden bei Krebserkrankungen
Es ist nie zu spät für einen Rauchstopp! Selbst wenn schon eine Folgekrankheit besteht, lohnt es sich, mit dem Rauchen aufzuhören, um den Verlauf der Erkrankung positiv zu beeinflussen. Auch Krebspatientinnen und Krebspatienten profitieren in hohem Maße von den gesundheitlichen Vorteilen des Rauchstopps:
- Nichtrauchende Krebspatienten und -patientinnen sprechen besser auf Chemo- und Strahlentherapie an und leiden weniger unter Nebenwirkungen der genannten Behandlungen
- Das Risiko für Komplikationen bei bevorstehenden Operationen verringert sich und der Heilungsverlauf verbessert sich
- Das Risiko eines Rezidivs (Krankheitsrückfalls), aber auch anderer durch Tabakkonsum verursachter Krebserkrankungen, Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermindert sich deutlich
Raucht ein Patient oder eine Patientin nach der Krebsdiagnose hingegen weiter, so wirkt sich das negativ auf die Behandlung und die Prognose aus. Rauchen verschlechtert die Wirkung sowohl der Chemotherapie als auch der Operation und der Bestrahlung. Weiterrauchende Krebspatientinnen und -patienten haben ein erhöhtes Risiko für Zweittumoren und Rezidive. Insgesamt sind ihre Lebensqualität und Prognose schlechter.
Unterstützung für Krebspatientinnen und Krebspatienten
Krebspatientinnen und -patienten erhalten beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums eine individuelle Beratung. Der Krebsinformationsdienst ist eine Anlaufstelle für jeden, der Fragen zum Thema Krebs hat. Insbesondere angesprochen sind Patienten und Patientinnen, ihre Angehörigen, Freundinnen und Freunde. Das Angebot richtet sich außerdem an Menschen, die an Krebsvorbeugung und Früherkennung interessiert sind oder Fragen zu Risikofaktoren haben.
Rauchstopp vor Operationen
Eine bevorstehende Operation ist ein guter Anlass für einen Rauchstopp
Ein anstehender größerer operativer Eingriff und die Diagnose einer tabakbedingten Erkrankung motivieren viele Rauchende stark, mit dem Rauchen aufzuhören – nutzen Sie diese Gelegenheit!
Mit einem Rauchstopp verbessern Sie nicht nur Ihren allgemeinen Gesundheitszustand, sondern beeinflussen auch sehr positiv den Erfolg der Operation. Denn die Schadstoffe aus dem Tabakrauch beeinträchtigen nicht nur die normalen physiologischen Vorgänge, sondern stören unter anderem auch die Wundheilung.
Schädliche Auswirkungen des Rauchens bei Operationen
Raucherinnen und Raucher
- benötigen größere Mengen von Anästhetika
- benötigen größere Mengen an Schmerzmitteln
- haben ein dreimal so hohes Risiko für Wundheilungsstörungen als Nichtraucher
- haben ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko für postoperative Komplikationen
- haben ein erhöhtes Thromboserisiko
- sind infolge tabakassoziierter Erkrankungen in einer schlechteren körperlichen Verfassung, die das Operationsrisiko erhöht
Vorteile eines Rauchstopps vor einer Operation
Ein Rauchstopp
- verbessert die Sauerstoffversorgung und unterstützt dadurch physiologische Prozesse
- verbessert die Funktion des Immunsystems
- verbessert die Lungenfunktion
- verbessert die Wundheilung
- verringert das Risiko für Komplikationen
Daher wirkt sich ein Rauchstopp insgesamt sehr positiv auf den Operationserfolg aus. Da die meisten physiologischen Vorgänge, die durch das Rauchen beeinträchtigt werden, mehrere Wochen brauchen, um sich zu normalisieren, sollte man so früh wie möglich vor einem operativen Eingriff mit dem Rauchen aufhören – am besten vier bis acht Wochen vor dem Operationstermin.
Doch selbst kurz vor einer Operation lohnt es sich noch, aufzuhören zu rauchen: Die Senkung des Kohlenmonoxid- und Nikotingehalts im Blut hat bereits einen positiven Effekt.
Wichtig: Nur ein vollständiger Rauchstopp senkt das Risiko für Komplikationen. Es reicht nicht aus, lediglich die Menge der gerauchten Zigaretten zu reduzieren, da dies keine nennenswerte Wirkung zeigt.
Tipps für einen erfolgreichen Rauchstopp
- Wählen Sie ein Ausstiegsdatum innerhalb der kommenden drei Wochen und lassen Sie sich nicht davon abbringen.
- Wählen Sie eine möglichst stressfreie Zeit für den Rauchstopp. Planen Sie zusätzliche Erholungspausen ein.
- Werfen Sie alle Rauchutensilien weg! Gestalten Sie frühere Rauchplätze um, indem Sie beispielsweise frische Blumen o.ä. an diesen Plätzen aufstellen.
- Verändern Sie alltägliche Routineabläufe. Machen Sie sich bewusst, in welchen Situationen Sie routinemäßig rauchen, ohne darüber nachzudenken und überlegen Sie sich Alternativen.
- Überlegen Sie sich, in welchen Situationen Sie einem besonderen Rückfallrisiko ausgesetzt sind, und entwickeln Sie auch für diese Situationen einen Plan mit Alternativen zum Rauchen.
- Erlernen Sie Entspannungsübungen, die Sie zum Ausgleich von Stress und Anspannung einsetzen können.
- Denken Sie positiv! Sie haben sich entschlossen mit dem Rauchen aufzuhören und Sie werden das schaffen!
- Nutzen Sie die Möglichkeiten professioneller Entwöhungsberatung. Lassen Sie sich von Expertinnen und Experten bei der Wahl einer für Sie geeigneten Entwöhnungsmethode beraten.
- Bitten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin um Rat. Lassen Sie sich im Hinblick auf medikamentöse Begleittherapien beim Rauchausstieg beraten.
- Informieren Sie Ihre Familie und Ihre Freunde und Freundinnen und gegebenenfalls Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mit dem Rauchen aufhören möchten. Während der Zeit des Rauchausstiegs kann deren Unterstützung sehr hilfreich für Sie sein.
- Meiden Sie besonders in den ersten rauchfreien Tagen Orte und Menschen, die zum Rauchen animieren könnten.
- Waschen Sie Kleidungsstücke, Vorhänge etc., in denen sich der kalte Rauch festgesetzt hat.
- Gehen Sie zu Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin und lassen Sie sich professionell die Zähne reinigen.
- Legen Sie sich eine Spardose an, in der Sie das durch den Rauchausstieg gesparte Geld sammeln und erfüllen Sie sich individuelle Wünsche mit diesem Geld.
- Erinnern Sie sich immer wieder an die positiven Auswirkungen Ihrer Entscheidung zum Rauchstopp!
Ihr Körper hat sich an das Nikotin gewöhnt und verlangt danach. Bekommt er es nicht, signalisiert er sein Verlangen durch Entzugssymptome wie Unruhe, Reizbarkeit und Unwohlsein. Diese Symptome gehen meist innerhalb weniger Minuten vorbei und verschwinden nach zehn Tagen zumeist ganz.
- Denken Sie daran, dass das Rauchverlangen in wenigen Minuten vorbei gehen wird.
- Beschäftigen Sie Ihre Hände mit Igelball oder Handschmeichler etc. und Ihren Mund mit dem Verzehr von Obst- oder Gemüseschnitzen, Kaugummi oder Wasser.
- Lenken Sie sich ab, wenn Sie die Versuchung spüren, zu rauchen: Sprechen Sie mit einem nichtrauchenden Freund oder einer nichtrauchenden Freundin, nehmen Sie eine neue Aufgabe in Angriff, atmen Sie tief durch, bewegen Sie sich oder machen Sie eine Entspannungsübung.
- Denken Sie daran, dass die positiven Auswirkungen des Rauchstopps ein Leben lang anhalten.
- Nikotinersatzpräparate in angemessener Dosierung (Nikotinkaugummi, -lutschtabletten oder -pflaster) können die Entzugssymptome abmildern.
- Auch verschreibungspflichtige Medikamente wurden zur Linderung der Entzugssymptome entwickelt.
- Nehmen Sie sich Zeit zum Genießen! Überlegen Sie einmal, wie viele Dinge es gibt, die Sie bedenkenlos genießen können, ohne Ihre Gesundheit dadurch zu belasten.
- Richten Sie sich bewusst kurze Entspannungspausen im Alltag ein, in denen Sie jetzt ohne Zigarette auftanken können.
- Gönnen Sie sich jeden Tag eine Kleinigkeit von dem Geld, das Sie nicht für Zigaretten ausgegeben haben.
- Nikotin beschleunigt den Stoffwechsel – berücksichtigen Sie dies, indem Sie nach dem Rauchstopp weniger Kalorien zu sich nehmen!
- Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse.
- Greifen Sie bei Heißhunger auf Süßes zu zuckerfreien Kaugummis und kalorienarmen Süßigkeiten.
- Gehen Sie regelmäßig ein paar Schritte an der frischen Luft.
- Treiben Sie Sport! Suchen Sie sich eine Sportart, die Ihren Interessen und körperlichen Voraussetzungen entspricht.
- Betätigen Sie sich körperlich – körperliche Aktivität hebt die Stimmung und entspannt.
- Seien Sie stolz auf sich, den Ausstieg geschafft zu haben!
- Denken Sie an die positiven Auswirkungen, die Sie seit Ihrem Rauchstopp spüren und die Freiheiten, die sie gewonnen haben.
- Glauben Sie an sich, Ihren Entschluss und daran, dass sie den Ausstieg schaffen werden!
Rauchfrei am Arbeitsplatz
Die meisten Menschen verbringen den größten Teil des Tages am Arbeitsplatz. Zur Erhaltung der Gesundheit ist es daher wichtig, dass nichtrauchende Menschen am Arbeitsplatz vor Tabakrauch geschützt werden. Der Nichtrauchendenschutz ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Regelungen enthalten einzelne Ausnahmen und erlauben oftmals die Einrichtung von Raucherräumen.
Auch Sie selbst können als Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Betriebsrätin und Betriebsrat oder Betriebsarzt und Betriebsärztin aktiv zu rauchfreien Arbeitsplätzen beitragen.
Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Nichtrauchenden am Arbeitsplatz
Die seit dem 25. August 2004 geltende Arbeitsstättenverordnung verpflichtet in § 5 den Arbeitgeber, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen, indem er ein allgemeines oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot erlässt. "Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr" (dazu gehört die Gastronomie) sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz vom 20. Juli 2007 verbietet das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs. Erlaubt ist die Einrichtung von Raucherräumen. Seit 2024 betrifft dies das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten.
Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die im Zeitraum von Juli 2007 bis Juli 2008 erlassen wurden, verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, in Gesundheits-, Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen sowie in gastronomischen Betrieben.
In der Gastronomie gibt es in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen für Raucherräume und Raucherkneipen. So sind zumeist Einraum-Gastronomiebetriebe mit einer Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter vom Rauchverbot ausgenommen, sofern keine Personen unter 18 Jahren Zutritt haben, keine „zubereiteten Speisen“ gereicht werden und der Betrieb deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. Diskotheken, zu denen nur Personen über 18 Jahren Zutritt haben, dürfen in der Regel Raucherräume einrichten, in denen sich jedoch meist keine Tanzfläche befinden darf. In drei Bundesländern gelten umfassende Nichtraucherschutzgesetze, die das Rauchen in der Gastronomie ohne Ausnahme verbieten: in Bayern seit August 2010, im Saarland seit Dezember 2011 und in Nordrhein-Westfalen seit Mai 2013.
E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind in den meisten Nichtraucherschutzgesetzen nicht explizit geregelt, da die Gesetze gemacht wurden, bevor diese Produkte verbreitet waren. Grundsätzlich kann die Verwendung von E- Zigaretten und Tabakerhitzern durch das Hausrecht verboten werden. Im Jahr 2021 hat Hessen als erstes Bundesland E-Zigaretten und Tabakerhitzer in das Landesnichtraucherschutzgesetz aufgenommen.
Aktiv für rauchfreie Arbeitsplätze
- Mit Kolleginnen und Kollegen sprechen und in Erfahrung bringen, wer sich durch das Rauchen im Betrieb gestört fühlt.
- Informationsmaterial zum Thema bestellen und verteilen an Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte, Betriebsrat, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Personalabteilung und Geschäftsführung. Links zu Broschüren finden Sie unten.
- Wenn sich unter den Kollegen und Kolleginnen keine Einigung erzielen lässt, ist ein Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten notwendig. Diesem oder dieser sollte mithilfe der Informationsmaterialien deutlich gemacht werden, dass Nichtrauchendenschutz kein privates Anliegen ist, sondern eine gesetzliche Vorschrift, um Nichtrauchende wirksam vor Gesundheitsschäden durch Tabakrauch zu schützen.
- Auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat kann hilfreich sein. Seine Aufgabe ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie auch des § 5 der Arbeitsstättenverordnung, zu wachen. Diese Überwachungspflicht sowie die Pflicht, sich aktiv für die Umsetzung einzusetzen, sind in § 80 und § 89 BetrVG verordnet.
- Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kann bei der Umsetzung des Nichtrauchendenschutzes helfen. Ihnen sind die Gefahren des Passivrauchens bekannt und sie werden aus medizinischer Sicht die Dringlichkeit der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung vorantreiben.
- Sollten all diese Maßnahmen keine Veränderung herbeiführen, bleiben noch die Möglichkeiten, die für die Region zuständige Arbeitsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten oder rechtliche Schritte einzuleiten.
- Der beste Weg, den gesetzlich vorgeschriebenen Nichtrauchendenschutz umzusetzen, ist ein ganzheitliches betriebliches Rauchverbot.
- Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser der Maßnahme zustimmen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Nichtrauchendenschutz schriftlich in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Ist dies nicht realisierbar, sollte dennoch eine klare räumliche Trennung von Rauchenden und Nichtrauchenden ermöglicht werden.
- Rauchpausen können unter Mitarbeitenden zu Problemen führen. Daher sollte dieses Thema mit allen Mitarbeitenden diskutiert und eine Regelung schriftlich formuliert werden.
- Nichtrauchende können zum Beispiel durch Apfelpausen anstatt Rauchpausen belohnt werden.
- Anreize zum Rauchstopp, zum Beispiel durch Belohnungen für eine gelungene Abstinenz, motivieren rauchende Mitarbeitende, anstatt sie zu diskriminieren.
- Informationsmaterial zum Thema rauchfrei am Arbeitsplatz, Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen etc. kann die Information von Mitarbeitenden unterstützen.
- Als weitere gesundheitsfördernde Maßnahme können Rauchausstiegskurse im Betrieb angeboten werden. Die Krankenkassen sind hierbei gerne behilflich.
- Unterstützen Sie Ihre Arbeitnehmenden bei der Teilnahme an externen Angeboten, z.B. durch Freistellung für den Besuch von Entwöhnungskursen.
Laut §80 und §89 BetrVG ist es die Aufgabe des Betriebsrates, die Rauchfreiheit am Arbeitsplatz umzusetzen und zu überwachen.
Folgende Maßnahmen haben sich bewährt:
- Bildung einer Projektgruppe.
- Ermittlung des Status Quo durch eine Umfrage unter allen Mitarbeitenden.
- Die Festlegung gemeinschaftlich erarbeiteter Rauchregelungen für den Betrieb. Idealerweise wäre dies ein ganzheitliches betriebliches Rauchverbot. Das Ergebnis sollte in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Ist dies nicht realisierbar, muss dennoch eine klare räumliche Trennung von Rauchenden und Nichtrauchenden ermöglicht werden.
Maßnahmen zur Tabakentwöhnung, zum Beispiel durch professionelle interne oder externe Kurs- und Beratungsangebote sollten angeboten werden.
- Unterstützung des betrieblichen Nichtrauchendenschutzes und der Gesundheitsförderung durch Informationen zu den gesundheitlichen Schäden durch Passivrauchen und zu den Vorteilen des Nichtrauchens.
- Motivierung der Rauchenden, einen Rauchstopp zu versuchen.
- Identifizierung derjenigen, die zu einem Rauchstopp bereit sind.
- Anbieten einer Rauchendensprechstunde zur Beratung und, wenn möglich, Unterstützung bei der Umsetzung des Rauchstopps.
- Anbieten medikamentöser Ausstiegshilfen.
- Gewährleistung einer Nachsorge, um Rückfälle zu verhindern.