Rauchstopp

Unterstützung beim Rauchstopp

Mehrere Symbole für einen fliegenden Vogel, eines Herz und eines EKGs; im Hintergrund ein blauer Himmel mit Woken

Vielleicht haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass es an der Zeit wäre, mit dem Rauchen aufzuhören. Dann aber schienen andere Dinge wichtiger oder Sie haben sich den Rauchausstieg einfach nicht zugetraut.

Selbst wenn Sie schon einige Male erfolglos versucht haben sollten, mit dem Rauchen aufzuhören, sollte das kein Grund für Sie sein, es nicht noch einmal zu versuchen.

Denn: Es lohnt sich und es ist zu schaffen!

Unterstützung beim Rauchstopp erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Ausstieg

Junge Frau lässt sich von einem Experten zur Tabakentwöhnung beraten

Medikamentöse Unterstützung beim Rauchstopp

Motivation und Konsequenz sind wohl die wichtigsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Rauchstopp. Allerdings fällt es manchen Rauchenden besonders schwer, Entzugserscheinungen auszuhalten. Wer über lange Zeit stark geraucht hat, dem scheint es oft kaum möglich, das Rauchen von einem auf den anderen Tag aufzugeben (Schlusspunktmethode).

Auch psychisch belastete oder besonders gestresste Menschen tun sich oft schwer mit einem konsequenten Rauchausstieg. Die Gewöhnung des Körpers an die einerseits beruhigende und andererseits anregende Wirkung des Nikotins ist bei diesen Menschen sehr stark. Die gewöhnlich beim Rauchausstieg auftretenden Entzugserscheinungen werden in den genannten Fällen als besonders gravierend erlebt und können Krisen auslösen, die sich in extremer Reizbarkeit bis hin zu starker Niedergeschlagenheit äußern.

In diesen Fällen kann eine medikamentöse Behandlung bei der Entwöhnung hilfreich sein, um die Entzugssymptome abzumildern. Dazu stehen in Deutschland Nikotinersatzprodukte in Form von Pflaster, Kaugummi, Lutschtablette oder Inhaler sowie verschreibungspflichtige Medikamente zur Verfügung.

Nikotinersatztherapie

Nikotin in verschiedenen Darreichungsformen steht seit 1983 in Deutschland als Mittel zur Unterstützung der Rauchentwöhnung zur Verfügung und ist in Apotheken rezeptfrei erhältlich. Wichtig für das Verständnis der Wirkungsweise der Nikotinersatztherapie ist die Unterscheidung zwischen Nikotin und Tabak: Nikotin ist als psychisch wirksame Substanz zwar verantwortlich für die Entwicklung einer Abhängigkeit, ist aber nicht in erster Linie für die massiven Gesundheitsschäden in Zusammenhang mit dem Rauchen verantwortlich. Diese werden vor allem durch die über 5300 zum Teil hoch giftigen Substanzen im Tabakrauch hervorgerufen. Eine zunehmende Anzahl von Studien zeigt jedoch, dass auch das Nikotin ein gewisses eigenes Schadenspotential hat.

Die Nikotinwirkung entfaltet sich beim Einsatz von Nikotinersatzpräparaten langsamer als bei der Inhalation des Zigarettenrauchs – deswegen haben diese Produkte auch ein geringeres Suchtpotenzial als Zigaretten. Außerdem enthalten Nikotinersatzpräparate – anders als Zigarettenrauch – keine Schadstoffe, kein Kohlenmonoxid und keine der über 70 im Tabakrauch enthaltenen krebserzeugenden Substanzen.

Die hier gegebenen Informationen zur Anwendung von Nikotinersatzpräparaten beinhalten Auszüge aus den Gebrauchsinformationen der jeweiligen Hersteller und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 

Bezüglich der Anwendungsbeschränkungen und möglicher Gegenanzeigen sollten Sie sich vor dem Einsatz der genannten Präparate gut informieren und im Fall bestehender Vorerkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen) unbedingt Ihren Arzt oder Apotheker zu Rate ziehen!

Feststellung einer Tabakabhängigkeit: Fagerström-Test

Das im Tabak und Tabakrauch enthaltene Nikotin kann über seine spezifische Wirkung im Gehirn abhängig machen. Abhängigen Rauchern fällt der Rauchstopp schwerer als nicht abhängigen Rauchern. Ob eine Tabakabhängigkeit besteht und wenn ja, wie stark diese ausgeprägt ist, wird mithilfe des Fagerström-Tests bestimmt.

Zeichen einer Tabakabhängigkeit

  • Starkes Verlangen zu rauchen, das erst nach mehrmaligem Inhalieren verschwindet.
  • Schlechtes Gewissen beim Rauchen, verbunden mit dem Gedanken, eigentlich lieber aufhören zu wollen.
  • Körperliches Unwohlsein bei längeren Rauchpausen.
  • Gefühl eines "Beschaffungszwangs", wenn sich die Packung dem Ende zuneigt oder eines "Vorratszwangs", der zum stangenweisen Einkauf von Zigaretten führt.
  • "Vor"- oder "Nach"-rauchen, wenn man weiß, dass man vorübergehend nicht rauchen kann.
  • Billigung von Gesundheitsschäden und Kosten trotz des Wissens um die Schädlichkeit des Rauchens.
  • Scheitern auch der ernsthaften Versuche, mit dem Rauchen aufzuhören.

Psychische Abhängigkeit

Psychische Abhängigkeit bezeichnet:

  • Die Koppelung des Rauchens an bestimmte Auslösereize: Rauchverlangen kann durch eine Vielzahl von Situationen ausgelöst werden. So sind bestimmte Situationen und Ereignisse, aber auch körperliche Befindlichkeiten und seelische Stimmungen zu einem Signal geworden, eine Zigarette zu rauchen. Manchmal erfolgt der Griff zur Zigarette sogar unbemerkt und man wundert sich anschließend, wo auf einmal die brennende Zigarette herkommt.
  • Verstärkung durch direkte angenehme Folgen: Beim Rauchen stellen sich meist kurzfristige positive Effekte wie Entspannung, Genuss, gesteigerte Konzentrationsfähigkeit oder Stressreduktion ein. Häufig lassen sich Raucher von den kurzfristig angenehmen Folgen leiten und schenken möglichen negativen Spätfolgen – beispielsweise Lungenkrebs oder Raucherbein – kaum Beachtung.
  • Gedankliche Erwartungshaltung: Mit den Auslösereizen und den kurzfristigen angenehmen Folgen des Rauchens verbindet sich die Erwartung: "Wenn ich jetzt rauche, geht es mir besser."

Körperliche Abhängigkeit

Der Körper gewöhnt sich im Laufe der Rauchkarriere an das Nikotin. Wenn dann dem Körper bei einem Rauchstopp das Nikotin entzogen wird, kommt es häufig zu Entzugserscheinungen wie starkem Rauchverlangen, Nervosität, Aggressivität, Schlafstörungen oder depressiver Stimmung. Die Stärke dieser Entzugsbeschwerden ist bei Rauchenden individuell sehr unterschiedlich und lässt sich nur schwer vorhersagen. Aber selbst die hartnäckigsten Entzugssymptome verschwinden nach wenigen Wochen. Nikotinersatzprodukte können dabei helfen, die Entzugssymptome zu mildern.

Behandlung der Tabakabhängigkeit

Eine Tabakentwöhnungstherapie sollte sowohl die körperliche als auch die psychische Abhängigkeit berücksichtigen sowie akut- und langwirksame Therapieelemente beinhalten. Mithilfe einer konsequenten Entwöhnungsmaßnahme lässt sich die Abhängigkeit überwinden.

Die beste Wirkung hat die Kombination medikamentös unterstützender und psychotherapeutischer Maßnahmen.

Fagerström-Test

Der Fagerström-Test (Fagerström Test for Cigarette Dependence) ist ein psychometrischer Test und ein international gebräuchliches Verfahren, mit dem das Maß der Tabakabhängigkeit einer Person bestimmt wird. Je höher der Wert im Fagerström-Test ist, umso stärker ist die Abhängigkeit der betreffenden Person ausgeprägt und umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen, dauerhaften Rauchstopp.

Hier können Sie den Fagerström-Test durchführen:

Motivation zum Rauchstopp

Frau findet Entspannung und Freiheit in der Natur

Machen Sie sich die Vorteile eines rauchfreien Lebens bewusst!

Verbessern Sie durch den Rauchstopp:

  • Ihren Gesundheitszustand – die Risiken für Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen und diverse Krebserkrankungen verringern sich
  • Ihre Genussfähigkeit – Geschmacks- und Geruchssinn verfeinern sich
  • Ihre Attraktivität – Haut, Gesichtsfarbe und Atem werden frischer
  • Ihr Selbstbewusstsein – Sie gewinnen wieder die Kontrolle über Ihr Konsumverhalten
  • Ihre Lebensqualität – Wohnung, Auto und Ihre gesamte Umgebung sind rauchfrei
  • Ihre Leistungsfähigkeit – körperliche Fitness, Ausdauer und auch die geistige Leistungsfähigkeit verbessern sich
  • Ihr Sozialverhalten – Sie gefährden nicht mehr die Gesundheit anderer und gehen mit gutem Beispiel voran
  • Ihre finanzielle Situation – Sie haben mehr Geld für die Erfüllung Ihrer Bedürfnisse zur Verfügung

Zehn Gründe für einen Rauchstopp

Warum rauchen Sie noch?

Nahaufnahme einer schwangeren Frau

Rauchfreie Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist ein ausschlaggebender Grund, um mit dem Rauchen aufzuhören – mit Vorteilen für Mutter und Kind.

Hören Sie auf zu rauchen – Schützen Sie sich und Ihr Kind

Wenn Sie während der Schwangerschaft nicht rauchen, haben Sie:

  • ein geringeres Risiko für ein vorzeitiges Ablösen der Plazenta oder eine fehlliegende Plazenta (Placenta praevia), die zu lebensbedrohlichen Blutungen für Mutter und Kind führen können
  • ein geringeres Risiko für eine Fehlgeburt
  • ein geringeres Risiko für eine Frühgeburt
  • ein geringeres Risiko für eine Totgeburt
  • eine größere Wahrscheinlichkeit, dass das Kind mit normalem Geburtsgewicht auf die Welt kommt
  • eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die Lunge des Babys bei Geburt vollständig entwickelt ist
  • ein geringeres Risiko für Fehlbildungen beim Kind (beispielsweise Gaumenspalten)
  • ein geringeres Risiko für den plötzlichen Kindstod
  • ein geringeres Risiko für Verhaltens und Konzentrationsstörungen wie die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) beim Kind

Raucht die Mutter hingegen während der Schwangerschaft, dann kann sich dies negativ auf den Verlauf der Schwangerschaft auswirken und das ungeborene Kind nachhaltig schädigen.

Junge Eltern mit zwei Kindern im Park

Junge Eltern

Als junge Eltern haben Sie nicht mehr nur Verantwortung für Ihr eigenes Leben, sondern auch für das Ihres Kindes.

Geben Sie Ihrem Kind die Chance, rauchfrei und gesund aufzuwachsen

Wenn Sie als junge Eltern rauchen, denken Sie daran, dass Ihr Kind unfreiwillig mitraucht. Tabakrauch, gerade auch der sogenannte Nebenstromrauch, den alle mit der rauchenden Person im selben Raum befindlichen Menschen einatmen, ist giftig und enthält eine Vielzahl krebserzeugender Schadstoffe.

Passivrauchen schadet ihrem Kind

Kinder sind durch Passivrauchen besonders gefährdet, da sie eine höhere Atemfrequenz und ein weniger effizientes Entgiftungssystem als Erwachsene haben. Daher leiden Kinder, die passiv rauchen müssen, häufiger unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen. Rauchen der Mutter während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist eine der Hauptursachen für den plötzlichen Kindstod.

Daher: Tun Sie sich und Ihrem Kind etwas Gutes und hören auf zu rauchen. Falls Sie weiterrauchen, so tun Sie das bitte keinesfalls in Gegenwart Ihres Kindes!

Mann trägt seine Frau auf dem Rücken

Ältere Raucherinnen und Raucher

Rauchfrei den Lebensabend genießen

Ältere Raucherinnen und Raucher haben zumeist viele Jahre lang stark geraucht und leiden deswegen zumeist bereits unter Symptomen oder Erkrankungen, die mit dem Rauchen zusammenhängen. Zu diesen Erkrankungen gehören Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronisch obstruktive Lungenkrankheit und Krebs. Ältere Raucherinnen und Raucher haben infolge des jahrzehntelangen Tabakkonsums ein deutlich erhöhtes Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle. 

Es lohnt sich in jedem Alter, mit dem Rauchen aufzuhören

Gerade langjährig rauchende Menschen profitieren gesundheitlich besonders stark vom Rauchausstieg. Nach einem Rauchstopp verbessern sich beispielsweise die Herz-Kreislauf-Situation wie auch die Lungenfunktion trotz fortgeschrittenen Alters zeitnah und nachhaltig. 

Studien zeigen, dass rauchende Personen zwischen 50 und 74 Jahren beim Rauchstopp am besten von einer Kombination aus Beratung, Nikotinersatztherapie und einer altersangepassten Selbsthilfeanleitung zurechtkommen, um dauerhaft rauchfrei zu werden.

Krebspatientinnen und Krebspatienten

Aufatmen – rauchfrei werden bei Krebserkrankungen

Es ist nie zu spät für einen Rauchstopp! Selbst wenn schon eine Folgekrankheit besteht, lohnt es sich, mit dem Rauchen aufzuhören, um den Verlauf der Erkrankung positiv zu beeinflussen. Auch Krebspatientinnen und Krebspatienten profitieren in hohem Maße von den gesundheitlichen Vorteilen des Rauchstopps:

  • Nichtrauchende Krebspatienten und -patientinnen sprechen besser auf Chemo- und Strahlentherapie an und leiden weniger unter Nebenwirkungen der genannten Behandlungen
  • Das Risiko für Komplikationen bei bevorstehenden Operationen verringert sich und der Heilungsverlauf verbessert sich
  • Das Risiko eines Rezidivs (Krankheitsrückfalls), aber auch anderer durch Tabakkonsum verursachter Krebserkrankungen, Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermindert sich deutlich

Raucht ein Patient oder eine Patientin nach der Krebsdiagnose hingegen weiter, so wirkt sich das negativ auf die Behandlung und die Prognose aus. Rauchen verschlechtert die Wirkung sowohl der Chemotherapie als auch der Operation und der Bestrahlung. Weiterrauchende Krebspatientinnen und -patienten haben ein erhöhtes Risiko für Zweittumoren und Rezidive. Insgesamt sind ihre Lebensqualität und Prognose schlechter.

Unterstützung für Krebspatientinnen und Krebspatienten

Krebspatientinnen und -patienten erhalten beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums eine individuelle Beratung. Der Krebsinformationsdienst ist eine Anlaufstelle für jeden, der Fragen zum Thema Krebs hat. Insbesondere angesprochen sind Patienten und Patientinnen, ihre Angehörigen, Freundinnen und Freunde. Das Angebot richtet sich außerdem an Menschen, die an Krebsvorbeugung und Früherkennung interessiert sind oder Fragen zu Risikofaktoren haben.

Rauchstopp vor Operationen

Eine bevorstehende Operation ist ein guter Anlass für einen Rauchstopp

Ein anstehender größerer operativer Eingriff und die Diagnose einer tabakbedingten Erkrankung motivieren viele Rauchende stark, mit dem Rauchen aufzuhören – nutzen Sie diese Gelegenheit!

Mit einem Rauchstopp verbessern Sie nicht nur Ihren allgemeinen Gesundheitszustand, sondern beeinflussen auch sehr positiv den Erfolg der Operation. Denn die Schadstoffe aus dem Tabakrauch beeinträchtigen nicht nur die normalen physiologischen Vorgänge, sondern stören unter anderem auch die Wundheilung.

Schädliche Auswirkungen des Rauchens bei Operationen

Raucherinnen und Raucher

  • benötigen größere Mengen von Anästhetika
  • benötigen größere Mengen an Schmerzmitteln
  • haben ein dreimal so hohes Risiko für Wundheilungsstörungen als Nichtraucher
  • haben ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko für postoperative Komplikationen
  • haben ein erhöhtes Thromboserisiko
  • sind infolge tabakassoziierter Erkrankungen in einer schlechteren körperlichen Verfassung, die das Operationsrisiko erhöht

Vorteile eines Rauchstopps vor einer Operation

Ein Rauchstopp

  • verbessert die Sauerstoffversorgung und unterstützt dadurch physiologische Prozesse
  • verbessert die Funktion des Immunsystems
  • verbessert die Lungenfunktion
  • verbessert die Wundheilung
  • verringert das Risiko für Komplikationen

Daher wirkt sich ein Rauchstopp insgesamt sehr positiv auf den Operationserfolg aus. Da die meisten physiologischen Vorgänge, die durch das Rauchen beeinträchtigt werden, mehrere Wochen brauchen, um sich zu normalisieren, sollte man so früh wie möglich vor einem operativen Eingriff mit dem Rauchen aufhören – am besten vier bis acht Wochen vor dem Operationstermin.

Doch selbst kurz vor einer Operation lohnt es sich noch, aufzuhören zu rauchen: Die Senkung des Kohlenmonoxid- und Nikotingehalts im Blut hat bereits einen positiven Effekt.

Wichtig: Nur ein vollständiger Rauchstopp senkt das Risiko für Komplikationen. Es reicht nicht aus, lediglich die Menge der gerauchten Zigaretten zu reduzieren, da dies keine nennenswerte Wirkung zeigt.

Tipps für einen erfolgreichen Rauchstopp

Hände, die "Daumen hoch" zeigen

Rauchfrei am Arbeitsplatz

Die meisten Menschen verbringen den größten Teil des Tages am Arbeitsplatz. Zur Erhaltung der Gesundheit ist es daher wichtig, dass nichtrauchende Menschen am Arbeitsplatz vor Tabakrauch geschützt werden. Der Nichtrauchendenschutz ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Regelungen enthalten einzelne Ausnahmen und erlauben oftmals die Einrichtung von Raucherräumen.

Auch Sie selbst können als Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Betriebsrätin und Betriebsrat oder Betriebsarzt und Betriebsärztin aktiv zu rauchfreien Arbeitsplätzen beitragen.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Nichtrauchenden am Arbeitsplatz

Die seit dem 25. August 2004 geltende Arbeitsstättenverordnung verpflichtet in § 5 den Arbeitgeber, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen, indem er ein allgemeines oder ein auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot erlässt. "Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr" (dazu gehört die Gastronomie) sind von dieser Regelung ausgenommen.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz vom 20. Juli 2007 verbietet das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs. Erlaubt ist die Einrichtung von Raucherräumen. Seit 2024 betrifft dies das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die im Zeitraum von Juli 2007 bis Juli 2008 erlassen wurden, verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, in Gesundheits-, Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen sowie in gastronomischen Betrieben.

In der Gastronomie gibt es in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen für Raucherräume und Raucherkneipen. So sind zumeist Einraum-Gastronomiebetriebe mit einer Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter vom Rauchverbot ausgenommen, sofern keine Personen unter 18 Jahren Zutritt haben, keine „zubereiteten Speisen“ gereicht werden und der Betrieb deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. Diskotheken, zu denen nur Personen über 18 Jahren Zutritt haben, dürfen in der Regel Raucherräume einrichten, in denen sich jedoch meist keine Tanzfläche befinden darf. In drei Bundesländern gelten umfassende Nichtraucherschutzgesetze, die das Rauchen in der Gastronomie ohne Ausnahme verbieten: in Bayern seit August 2010, im Saarland seit Dezember 2011 und in Nordrhein-Westfalen seit Mai 2013.

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind in den meisten Nichtraucherschutzgesetzen nicht explizit geregelt, da die Gesetze gemacht wurden, bevor diese Produkte verbreitet waren. Grundsätzlich kann die Verwendung von E- Zigaretten und Tabakerhitzern durch das Hausrecht verboten werden. Im Jahr 2021 hat Hessen als erstes Bundesland E-Zigaretten und Tabakerhitzer in das Landesnichtraucherschutzgesetz aufgenommen.

Aktiv für rauchfreie Arbeitsplätze