Seit Januar 2024 können viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, Job und Rente für sechs Monate kombinieren. Der Anspruch auf Rente bleibt bestehen. Die Probe aufs Exempel soll Betroffene dabei unterstützen, ihre Leistungsfähigkeit einzuordnen: Was kann ich mir zumuten? Was überfordert mich? Die Neuregelung ist damit eine gute Möglichkeit um zu testen, ob vielleicht sogar eine dauerhafte Rückkehr in den Job denkbar ist. Im Einzelfall und nach frühzeitiger Klärung mit der Rentenversicherung ist es sogar möglich die Probearbeiten auf sieben oder acht Monate auszuweiten. Gründe könnten beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel, ein Wechsel des Arbeitsbereichs oder auch ein schwankender Verlauf des Eingliederungsversuchs mit positiver Tendenz sein. Zu beachten ist bei der neuen Regelung, dass das Arbeitseinkommen ab einer bestimmten Höhe auf die Rente angerechnet wird.
Bei voller Erwerbsminderung
Anspruch auf diese Rente besteht, wenn Versicherte aufgrund ihrer Krebserkrankung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die neue Regelung sieht vor, dass die zeitliche Begrenzung der täglichen Arbeitszeit in den sechs Monaten der Probearbeit keine Rolle mehr spielt. Betroffene haben also die Möglichkeit, auszutesten, ob sie vielleicht sogar in Vollzeit erwerbstätig sein können. Die Rente wird in dieser Zeit weiterhin bezahlt.
Wenn eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt
Krebserkrankte, die pro Tag zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten können, haben Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie ist nur halb so hoch wie die volle Rente. Menschen nach Krebs konnten diese Rente auch schon bisher problemlos mit einem Teilzeitjob kombinieren. Neu ist: Wenn von Betroffenen gewünscht und möglich, können sie probeweise jetzt auch in Vollzeit tätig sein, ohne dass sie auf ihre Rente verzichten müssen.
Arbeit erproben ohne Risiko
Sollte der Versuch, auf Probe zu arbeiten nicht gelingen, dann wird die Rente unverändert weitergezahlt – und zwar ohne dass es eines neuen Antrags bedarf. Gründe für den Abbruch einer Arbeitserprobung müssen zunächst nicht dargelegt werden. Erst ab dem dritten Versuch erkundigt sich die Rentenversicherung nach den Hintergründen.
Gelingt es, eine Vollzeittätigkeit nach der Probearbeit weiterzuführen, dann entfällt zwar die Erwerbsminderungsrente zukünftig. Aber die für die sechs Monate bereits gezahlte Rente wird nicht zurückgefordert. Streben Betroffene nach der Probearbeit eine Teilzeitarbeit an, wird die volle Erwerbsminderungsrente automatisch von einer teilweisen Rente abgelöst.
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