Abbildungen von Früchten, bunte Packungen und „fantastische Geschmacksrichtungen“ suggerieren Harmlosigkeit. Das Verpackungsdesign ähnelt dem von Süßigkeiten und Werbesprüche wie „Shisha to go“ für E-Zigaretten mit speziellem Mundstück fordern zum unkomplizierten Gebrauch für unterwegs auf. „Knallbunte und strassbesetzte Geräte und Sorten wie „Tutti Frutti“ oder „Schokolade“ verführen Kinder und Jugendliche zum Ausprobieren von E-Zigaretten“, sagt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im DKFZ und Herausgeberin der neuen Publikation. Die E-Zigarettenhersteller werben mit attraktiven jungen Frauen und Männern und zeigen diese in Situationen, die gerade für Jugendliche erstrebenswert erscheinen: Auf Partys, im Abenteuerurlaub und beim Barbesuch mit Freunden. Die Hersteller kontaktieren mögliche neue Konsumenten direkt auf Volks- und Musikfesten, Veranstaltungen die vor allem unter Jugendlichen beliebt sind. Im Internet werden Jugendliche dazu angehalten, eigene Videos zum E-Zigarettenkonsum zu drehen und mit anderen online zu teilen. Dadurch wird ein Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl aufgebaut.
Die Werbung für E-Zigaretten ist in Deutschland momentan noch nicht reguliert. Spätestens bis Frühjahr 2016 soll sie durch die Umsetzung der neuen Europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht den gleichen Restriktionen unterworfen werden wie Tabakwerbung. Aber selbst dann wird es (wie für Tabakprodukte) noch möglich sein, mit großflächigen Plakaten, auf Festivals und am Verkaufsort zu werben – ausreichend Gelegenheit also, gerade junge Erstkonsumenten gezielt zu einem gesundheitlich bedenklichen Produkt zu locken.
„Für die öffentliche Gesundheit bergen E-Zigaretten mehr Schadenspotential als Nutzen, da sie die bisherigen Erfolge der Tabakprävention bei Jugendlichen gefährden“, sagt Dr. Martina Pötschke-Langer. Daher fordert das DKFZ eine strenge Regulierung von E-Zigaretten. Dazu gehören unter anderem ein Verkaufsverbot an Jugendliche und ein umfassendes Werbeverbot sowohl für E-Zigaretten als auch für Tabakprodukte.
Die Publikation steht zur Verfügung unter:
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Rote_Reihe_Tabakpraevention_und_Tabakkontrolle.html