Stabsstelle Krebsprävention
Gesundheitsschutz – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut. Somit gehören Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Dies leitet sich auch aus dem Grundgesetz ab (Artikel 2, Absatz 2).
In Deutschland gibt es vier Hauptursachen für einen vorzeitigen Tod: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, chronisch obstruktive Lungenerkankung (chronic obstructive pulmonary disease, COPD) und Typ-2-Diabetes. Auf diese Krankheiten entfallen fast drei Viertel aller Todesfälle.
Diese chronischen, nichtübertragbaren Krankheiten (noncommunicable diseases, NCD) sind über vier gemeinsame Risikofaktoren miteinander verbunden:
- Rauchen
- hoher Alkoholkonsum
- ungesunde Ernährung
- Bewegungsmangel
Eine ungesunde Ernährung und Bewegungsmangel fördern zudem die Entstehung von massivem Übergewicht (Adipositas); Adipositas ist wiederum ein Risikofaktor für NCD.
Die hier angeführten Risikofaktoren sind grundsätzlich vermeidbar: durch einen gesunden Lebensstil. Daher muss es für eine effektive Prävention dieser Krankheiten das Ziel der Politik sein, ein Umfeld zu schaffen, das eine gesunde Lebensweise fördert.
Bislang haben in Deutschland die Präventionsmaßnahmen gegen nichtübertragbare Krankheiten vorwiegend das Ziel, durch Informationen und Projekte das Verhalten von Einzelpersonen und bestimmten Zielgruppen zu verändern (Verhaltensprävention). Dies hat sich als alleinige Strategie als unzureichend erwiesen. Für eine nachhaltige Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten ist es notwendig, die Verhaltensprävention um eine Verhältnisprävention mit Maßnahmen auf Bevölkerungsebene zu ergänzen, mit dem Ziel, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass sie einen gesunden Lebensstil erleichtern und fördern.
Wirksame verhältnispräventive Maßnahmen sind beispielsweise:
- Preisliche Maßnahmen (z. B. Steuern auf ungesunde Produkte wie Zigaretten, Alkohol sowie Lebensmittel mit hohem Anteil von Zucker, Fett und/oder Salz)
- Werbeverbote (z. B. für Tabakprodukte, Alkohol, ungesunde Lebensmittel)
- Warnhinweise (auf Tabak- und Alkoholprodukten)
- Produktregulierung (z. B. Vorgaben zu Inhaltsstoffen und Verpackung der Produkte)
- Abgabeverbote an Jugendliche (für Tabakprodukte und Alkohol)
- Schutz vor Passivrauchen (Nichtraucherschutzgesetze)
- Aufklärungsmaßnahmen (Präventionskampagnen)
Diese Maßnahmen stehen in Übereinstimmung sowohl mit dem Globalen Aktionsplan zur Prävention und Kontrolle nichtübertragbarer Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation, mit der Political Declaration of the High-level Meeting of the General Assembly on the Prevention and Control of Non-communicable Diseases der Vereinten Nationen (UN) als auch mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UN.
In Deutschland setzt sich die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), bei der das Deutsche Krebsforschungszentrum Mitglied ist, dafür ein, dass in Deutschland verstärkt verhältnispräventive Maßnahmen eingesetzt werden.
Diese Seiten informieren darüber, welche wirksamen verhältnispräventiven Maßnahmen die Weltgesundheitsorganisation zur Prävention der vier wichtigsten nichtübertragbaren Krankheiten empfiehlt und welche Maßnahmen in Deutschland ergriffen wurden:
Downloads:
- Den Tsunami der chronischen Krankheiten stoppen: vier Maßnahmen für eine wirkungsvolle und bevölkerungsweite Prävention. Strategiepapier der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) zur Primärprävention. 2015, 13 Seiten (PDF | 376,89 KB)
- Stopping the tsunami of chronic diseases: Four measures for effective population-wide prevention. Strategy document of the German Alliance against Non-communicable Diseases (NCD Alliance) for primary prevention. 2015, 12 Seiten (PDF | 247,78 KB)