Personalrat
Der Personalrat des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) nimmt seine Rechte und Pflichten entsprechend dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg wahr.
Zu den Aufgaben des Personalrats gehören:
- Interessenvertretung der Mitarbeiter bei Einstellungen, Eingruppierungen nach TV-L, Regelungen über Arbeitsbedingungen, Datenschutz oder Arbeitszeiten sowie bei Kündigungen
- Beratung der Beschäftigten in allen dienstlich verursachten persönlichen Angelegenheiten wie z.B. Urlaub
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Personalrat eng mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie mit der Gleichstellungsbeauftragten des DKFZ zusammen. Zudem ist er intensiv in die Arbeitsgemeinschaft der Betriebs- und Personalräte außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (AGBR) der Helmholtz-Gemeinschaft eingebunden.
Im Zuge der Einrichtung von Standorten im Rahmen der DKTK sowie der Nationalen Kohorte wird auch die Vernetzung mit anderen Personal- und Betriebsräten zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Kontakt: personalrat@dkfz.de