Süße Versuchung: E-Shishas erobern den Schulhof
Sie locken mit attraktiven Aromen wie Kirsche, Schokolade, Piña Colada oder Bubble Gum – E-Shishas und E-Zigaretten entwickeln sich gerade zum Modeprodukt von Kindern und Jugendlichen. Lehrer stehen den Produkten, die Schüler teilweise sogar während des Schulunterrichts verwenden, oftmals ratlos gegenüber. Als Hilfestellung für den Umgang mit diesem Problem gibt das Deutsche Krebsforschungszentrum für Schulleitung und Lehrer die Publikation „Informationen für Schulen: E-Zigaretten und E-Shishas“ heraus.
In Deutschland (wie in den meisten Ländern) ist derzeit nicht gesetzlich geregelt, wo elektronische Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas verwendet werden dürfen. Daher ist unklar, ob sie an Orten wie Schulen, an denen das Rauchen untersagt ist, benutzt werden dürfen oder nicht. In seiner aktuellen Publikation macht das Deutsche Krebsforschungszentrum deutlich, dass elektronische Inhalationsprodukte aus mehreren Gründen genauso behandelt werden sollten wie herkömmliche Zigaretten.
Mit dem Dampf der Produkte inhalieren Jugendliche nicht nur die atemwegsreizende Grundsubstanz Propylenglykol, sondern auch Aromastoffe, darunter auch Kontaktallergene wie Menthol oder Vanillin. Teilweise enthält der Dampf auch krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom. Die Langzeitfolgen einer häufig wiederholten Inhalation dieses Chemikaliengemischs – insbesondere für die noch in der Entwicklung stehende Lunge Jugendlicher – sind noch unbekannt.
E-Shishas sind – anders als E-Zigaretten – zwar meist nikotinfrei, sind aber auch mit Nikotin erhältlich. Nikotin kann abhängig machen und ist in hohen Dosen giftig. Da der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas den Vorgang des Rauchens nachahmt und teilweise dabei Nikotin aufgenommen wird, steht zudem zu befürchten, dass Jugendliche dem Rauchen näher gebracht werden und schließlich auf herkömmliche Zigaretten umsteigen.
Es untergräbt die Glaubwürdigkeit der Suchtprävention an Schulen, wenn dort der Konsum von Produkten erlaubt ist, die das abhängig machende Nikotin enthalten können und den Einstieg in den Tabakkonsum möglicherweise vorantreiben. Deswegen empfiehlt das Deutsche Krebsforschungszentrum Schulen, über das Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auf den Konsum von elektronischen Inhalationsprodukten auszuweiten.
Die Publikation steht hier im Internet zur Verfügung.
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