Lückenhafter Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind 71% der Kneipen und Bars, 84% der Spielhallen und 92% der Diskotheken verraucht. Die Landeshauptstadt Stuttgart steht im Vergleich mit elf anderen Landeshauptstädten auf dem siebten Platz: In 32 % aller Gastronomiebetriebe wird hier geraucht. Lediglich vier von zehn Rauchergaststätten erfüllen die gesetzlichen Vorschriften, jede zweite verstößt gegen die geltenden Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Tür von Raucherräumen zum Nichtraucherbereich steht oft permanent offen, teilweise ist gar keine Tür vorhanden. Das sind einige Ergebnisse der ersten landesweiten Untersuchung des Nichtraucherschutzes in Baden-Württemberg.
Im Februar 2013 haben mehrere Teams des Deutschen Krebsforschungszentrums knapp 1.500 Gastronomiebetriebe in insgesamt zwölf Städten Baden-Württembergs in Augenschein genommen. Dabei zeigten sich erhebliche regionale Unterschiede, was den Anteil der rauchfreien Gaststätten betrifft. Während in Konstanz 81% aller Gaststätten rauchfrei waren, traf dies in Göppingen nur auf 63% der untersuchten Betriebe zu. Im Vergleich mit elf anderen Landeshauptstädten landete Stuttgart mit 68% rauchfreien Gaststätten auf dem siebten Platz. Vor allem in der Getränkegastronomie ist die Atemluft immer noch mit den krebserregenden Schadstoffen des Tabakrauchs belastet. „Das stellt nicht nur für die Gäste, sondern vor allem für die Beschäftigten eine gravierende und andauernde Gesundheitsgefahr dar“, erklärt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum.
Weitere Missstände haben sich in einer Parallelstudie gezeigt: In 44 von 48 untersuchten Diskotheken wurde geraucht, in drei von vier Fällen verstießen die Betreiber gegen Vorschriften zum Nichtraucherschutz.
„Wir haben auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes bereits viel erreicht, dennoch bleibt noch einiges zu tun. Unserer Erfahrung nach verhindern gerade Ausnahmeregelungen wie die Zulassung von Raucherräumen, Raucherkneipen oder sogenannten Raucherclubs einen vollständigen Nichtraucherschutz. Damit sind weder Mitarbeiter noch Gäste der Gastronomie wirksam vor den Schadstoffen des Tabakrauchs geschützt“, führt Prof. Dr. Dr. h.c. Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums, aus.
Die im März 2011 gewählten Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg "konsequent weiterzuentwickeln". Die Ergebnisse der Evaluationsstudie belegen, dass es höchste Zeit ist, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Daher appelliert das Deutsche Krebsforschungszentrum an die Landesregierung, dem Beispiel Bayerns, Nordrhein-Westfalens und des Saarlandes zu folgen und die bestehenden Ausnahmeregelungen für Raucherkneipen und Raucherräume zu streichen.
Hintergrund: Das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg trat am 1. August 2007 in Kraft. Es beinhaltet Rauchverbote in Behörden, Krankenhäusern, Heimen, Erziehungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie in Sportstätten und in Gaststätten. Seit der novellierten Fassung vom März 2009 dürfen Betreiber von Gaststätten in Baden-Württemberg einen Nebenraum als Raucherraum nutzen oder den gesamten Betrieb zur Rauchergaststätte deklarieren, sofern nur ein Gastraum mit einer Größe von weniger als 75 m2 vorhanden ist und lediglich „kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.“
Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Gesetzeslücken und Schadstoffbelastung durch Tabakrauch
Mangelhafter Nichtraucherschutz und Gesetzesverstöße in Diskotheken in Baden-Württemberg
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