Schützenfestzelte in Nordrhein-Westfalen: Schadstoffbelastung durch Tabakrauch höher als in Kneipen
Die Atemluft in Festzelten ist in erheblichem Maße mit Schadstoffen aus dem Tabakrauch belastet. Das ergaben Messungen im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums auf Schützenfesten in Nordrhein-Westfalen, die in einer neuen Publikation der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Tabakrauchbelastung in den Festzelten lag sogar über den Werten, die zuvor in Kneipen und Diskotheken gemessen worden waren.
Die Messungen fanden Ende August bis Mitte September auf zwei Dorfschützenfesten sowie dem Neusser Bürgerschützenfest und dem Bundesschützenfest in Hürth statt. Im Schnitt war die Konzentration lungengängiger Partikel in den Festzelten mehr als fünfzig Mal so hoch wie im Freien. An manchen Standorten innerhalb der Zelte erreichte die Tabakrauchbelastung Spitzenwerte, wie sie im Jahr 2005, also vor der Einführung des bundesweiten Nichtraucherschutzgesetzes, in vollkommen verrauchten Zugbistros gemessen wurden.
Dabei standen die Eingangstüren und Fenster während der gesamten Messdauer offen. Bei geschlossenen Türen und Fenstern dürfte die Konzentration an Schadstoffen in den Zelten noch deutlich höher sein. Die Messungen wurden im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums durch das umwelttechnische Ingenieurbüro Biomess (Korschenbroich) durchgeführt und von der Dieter-Mennekes-Umweltstiftung finanziert.
"Schützenfeste sind genauso wie Karnevalsfeiern Feste für die ganze Familie", so Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum: "Auch während der Messungen bei Abendveranstaltungen waren Kinder anwesend. Dass sie in den Festzelten schutzlos dem Tabakrauch ausgesetzt werden, kann und darf so nicht bleiben." Die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention begrüßt deshalb nachdrücklich das Vorhaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die geltenden Ausnahmeregelungen für Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen zu streichen.
Die aktuelle Untersuchung bestätigt, was der nordrhein-westfälische Hotel- und Gaststättenverband schon vor Jahren bemängelt hat. In einer Stellungnahme vom Oktober 2007 hatte der Dehoga NRW konstatiert: ""Es ist nicht ersichtlich, warum in Festzelten -auch wenn sie nur vorübergehend aufgestellt werden, was der Belastung keinen Abbruch tut - geraucht werden darf, wo dort mehr Familien mit Kindern anzutreffen sind, als das in Kneipen oder Bars der Fall ist."
Die Veröffentlichung des Deutschen Krebsforschungszentrums "Tabakrauchbelastung in Festzelten – Messergebnisse aus Nordrhein-Westfalen" kann bei der Stabsstelle Krebsprävention bestellt werden unter:
who_cc@dkfz.de
oder abgerufen werden unter:
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/AdWfP/AdWfP_Tabakrauchbelastung_in_Festzelten.pdf
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