Nichtraucherschutz in der deutschen Gastronomie: Rückfall in den Qualm
Internationale Konferenz zum Nichtraucherschutz im Deutschen Krebsforschungszentrum zieht Bilanz
„Deutschland ist auf dem besten Weg, sich in Sachen Nichtraucherschutz ins europäische Abseits zu manövrieren“, sagt Dr. Martina Pötschke-Langer aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum. Der Nichtraucherschutz wird in Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008 immer weiter zurückgenommen. Anstelle einer vollständig rauchfreien Gastronomie schaffen die Landesregierungen schwer überschaubare Ausnahmeregelungen – und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht den Schutz vor Passivrauchen als ein "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ bezeichnet hat, das verfassungsrechtlich Vorrang hat vor der Verhaltensfreiheit der Raucher und der Berufsfreiheit der Gastwirte. Nach wenigen Monaten Aufatmen wird nun wieder in Kneipen – und in Raucherräumen – geraucht. Leidtragende sind in erster Linie die Gastronomiemitarbeiter, die in Raucherräumen und Raucherkneipen weiterhin den krebserzeugenden und erbgutverändernden Substanzen des Tabakrauchs ausgesetzt sind.
Bei der Konferenz, bei der sich etwa 300 Teilnehmer aus Deutschland und dem europäischen Ausland treffen, wurde deutlich, dass Deutschland damit dem bereits gescheiterten spanischen Modell folgt. Dort besteht seit 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und an Arbeitplätzen einschließlich der Gastronomie – allerdings mit einer unübersichtlichen Vielzahl von Ausnahmeregelungen. Diese sind immer mehr zur Regel geworden und in der Bevölkerung wächst der Wunsch nach einer Regelung ohne Ausnahmen.
Klare Regelungen sind besser, wie ein Blick über die Grenze nach Frankreich zeigt: Nach jahrelangen Kompromissen, die letztlich dazu führten, dass in der Gastronomie trotz bestehender Rauchverbote nahezu überall geraucht wurde, entschied sich Frankreich für ein vollständiges Rauchverbot in der Gastronomie – mit Erfolg: Die französischen Gastronomiebetriebe sind seit Januar 2008 rauchfrei, die durch Tabakrauch bedingten Gesundheitsbeschwerden der dortigen Gastronomiemitarbeiter gehen zurück und 82 Prozent der Bevölkerung halten diese Regelung für gut bis sehr gut.
Martina Pötschke-Langer fordert daher: „Deutschland sollte Mut beweisen und – wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß bezeichnet – einen umfassenden Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen einführen. Nur so können Nichtraucher wirkungsvoll vor den Gesundheitsgefahren des Tabakrauchs geschützt und rechtliche Grauzonen vermieden werden.“
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